Zusammenarbeit mit Handwerkern

Mit guten Handwerkern steht und fällt jedes Bauprojekt, vom Rohbau bis zur Gartenverschönerung. Die Horrorgeschichten über Pfusch am Bau sind vielfältig, Fehlerquellen gibt es zu Genüge und manche Erfahrungsberichte sind dazu angetan, von Neubau oder Renovierung Abstand zu nehmen. Dabei können Sie selbst einiges dazu beitragen, dass das Projekt gelingt und die Zusammenarbeit mit den Handwerkern gut läuft.

Den richtigen Handwerker finden

Die Suche nach dem richtigen Handwerker gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Gelbe Seiten, Listen der Handwerkskammern und das Internet fördern eine Vielzahl von Adressen zu Tage und alle Betriebe wirken mehr oder weniger kompetent. Eine Vorauswahl ist schwer zu treffen, aber notwendig.
Zunächst müssen Sie die Datenflut etwas eindämmen. Zwar ist der Handwerker vor Ort nicht immer der Beste, aber bei vielen Arbeiten macht es wenig Sinn, wenn der ausführende Handwerker weiter als 25 km weg wohnt. Ein Sanitärfachmann sollte im Falle eines Wasserrohrbruches schnell vor Ort sein (und am besten einen 24-Stunden-Notdienst eingerichtet haben), bei einem Fliesenleger ist die unmittelbare Nähe nicht ganz so wichtig. Es kann günstig sein, wenn ein Handwerksbetrieb bei einer Handwerkskammer Mitglied ist. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, haben Handwerkskammern, Innungen und Dachverbände meist Schlichtungsstellen, die versuchen, zwischen Bauherr und Unternehmer zu vermitteln.
Um aber wirklich die Spreu vom Weizen trennen zu können, benötigten Sie Referenzen. Sprechen Sie mit Nachbarn und Freunden in der Umgebung. Wenn dabei vielleicht nicht die ultimative Handwerker-Empfehlung herauskommt, so fördert dies doch bestimmt eine Reihe von Betrieben zu Tage, die Sie von ihrer Liste streichen können.
Wenn Sie nun eine Liste in Frage kommender Handwerksbetriebe vorliegen haben, geht es ans Angebote einholen. Das bedeutet in der Regel, eine Ausschreibung der zu vergebenden Leistung zu formulieren und diese an die Handwerksbetriebe zu verschicken.
Bei größeren Bau- und Umbauprojekten macht es Sinn, diesen Schritt von einem Architekten oder Bausachverständigen durchführen zu lassen. Er kann die Ausschreibung so formulieren, dass kaum Unsicherheiten bleiben und sich die eingehenden Angebote gut vergleichen lassen.
Bei kleineren Projekten werden Sie diesen Schritt selbst in die Hand nehmen. Wichtig ist, dass Sie das Werk möglichst genau definieren. Das heißt, Sie müssen die einzelnen erforderlichen Maßnahmen im Detail kennen und genau formulieren, was wie und mit welchem Material gemacht werden soll. Als Laie stößt man hier schnell an seine Grenzen.

Alternativ können Sie statt der Ausschreibung Vor-Ort-Termine mit den ausgewählten Handwerkern vereinbaren. Im persönlichen Gespräch fällt es leichter, zu präzisieren, was Sie genau möchten. Umgekehrt kann der Handwerker mit seiner Berufserfahrung Detaillösungen vorschlagen, auf die Sie selbst nicht gekommen wären. Ein weiterer Vorteil von Vor-Ort-Terminen: Sie können sich ein erstes Bild vom Handwerker machen: Ist er pünktlich? Scheint er zu verstehen, was Sie wünschen oder versucht er Ihnen eine Lösung aufzuschwatzen, die Sie gar nicht möchten? Entwickelt er eigenen Ideen, um Ihren Wünschen gerecht zu werden? Mit etwas Glück steht nach einer Reihe von Ortsterminen für Sie bereits fest, wer Ihr Wunschpartner wäre. Versäumen Sie jedoch nicht, darauf hinzuweisen, dass es sich um einen unverbindlichen Besichtigungstermin handelt und das abgegebene Angebot entscheidet.
Nach den Ortsterminen werden nach und nach die Angebote der Handwerker eintrudeln. Je nach Auftragslage lassen sich Handwerker damit gerne etwas Zeit. Wollen Sie nicht ewig warten, sagen Sie bereits beim Termin, dass Sie innerhalb einer gewissen Frist (z.B. zwei Wochen) mit einem Angebot rechnen.
Wenn die Angebote eingegangen sind, geht es an das Vergleichen. Sie werden erstaunt sein, wie unterschiedlich Angebote für ein und denselben Auftrag aussehen können. Am einfachsten verschaffen Sie sich einen Überblick, indem Sie sich eine Tabelle anlegen und die einzelnen Positionen jeweils einander gegenüberstellen. So wird schnell deutlich, welche Positionen im Angebot des einen Handwerkers „vergessen“ wurden und welche Zusatzleistungen vielleicht ein anderer Handwerker anbietet. Im Verlauf dieser Arbeit werden Ihnen sicherlich einige Fragen kommen, die Sie sich beantworten lassen sollten, bevor Sie zur Auftragsvergabe schreiten. Fragen Sie z.B. nach, wenn einige Handwerker den Posten „Baustelleneinrichtung“ dezidiert aufführen und andere nicht. Natürlich mag mancher Handwerker es für selbstverständlich erachten, dass er z.B. den Fußboden des Kunden abdeckt, bevor er die Wände streicht, ohne dass er diese Leistung extra berechnet. Genauso gut kann diese Position dann aber plötzlich auf der Schlussrechnung mit 2 Facharbeiterstunden und entsprechendem Material auftauchen. Fragen Sie lieber jetzt nach, bevor es später zu Streitigkeiten kommt.
Oft wird empfohlen, sich ein Angebot eines Handwerkers einzuholen, dieses dann mehr oder weniger abzuschreiben und ohne Preise an andere Handwerker zu verschicken. Dies mag im Einzelfall funktionieren und für vergleichbare Angebote sorgen, ist aber riskant. Vergisst der erste Handwerker wichtige Positionen, werden diese auch von keinem der anderen Handwerksbetriebe angeboten. Sie tappen somit fast zwangsläufig in die Falle der nicht angebotenen, aber unbedingt notwendigen Leistungen. Das Projekt wird mit großer Wahrscheinlichkeit teurer, als die auf diese Weise eingeholten Angebote vermuten lassen.

Auftragsvergabe

Wenn Sie alle Positionen gegenübergestellt und alle Unklarheiten beseitigt haben, ergibt sich ein Bild der einzelnen Handwerksbetriebe. Neben dem Gesamtpreis des Angebots, sollten Sie sich auch die Preise der einzelnen Positionen genauer ansehen. Wenn die gleiche Anzahl Fliesen beim einen Fliesenleger teurer ist als beim anderen, könnte hier Verhandlungspotential vorhanden sein. Entweder kauft der eine Handwerker günstiger ein, oder der andere Handwerker verdient an dieser Position deutlicher mit.
Sprechen Sie nun noch einmal mit den in Frage kommenden Betrieben. Dabei ist es wichtig, das richtige Gespür zu entwickeln. Einerseits ist es fast überall üblich, dass ein Preis verhandelbar ist. Wenn ein Auftraggeber nicht wenigstens den Versuch unternimmt, an der einen oder anderen Stelle zu verhandeln, könnte der Eindruck entstehen, dass Geld keine Rolle spielt, was unter Umständen eine entsprechende Haltung zu Nachträgen zur Folge hätte. Andererseits wird ein Handwerker, der den Eindruck hat, erpresst zu werden, dafür sorgen, dass er seinen Gewinn an anderer Stelle erzielt. Sei es durch minderwertiges Material oder schnelleres und weniger sorgfältiges Arbeiten. Lassen Sie also gesunden Menschenverstand und Fairness walten. Wenn Ihnen ein Handwerker von den Ideen und vom Ansatz her gefällt, verzichten Sie auf die Pfennigfuchserei in den Einzelpositionen und vereinbaren Sie lieber kostenlose Zusatzleistungen oder einen ordentlichen Skontoabzug bei schneller Zahlung.

Haben Sie sich für einen Handwerker entschieden, sollten Sie unbedingt einen Bauvertrag mit ihm schließen. Dies ist zwar nicht allgemein üblich, schafft aber im Streitfall Sicherheit. Musterverträge gibt es bei den Verbraucherzentralen oder im Internet. Vertragsbestandteil sollte eine Leistungsbeschreibung, in diesem Fall am besten das Angebot, sein. Außerdem sollte der Gesamtpreis, die Zahlungskonditionen (Skontoabzug innerhalb von wie vielen Tagen, Materialzahlung bei Lieferung usw.) sowie Auftragsbeginn und -ende vereinbart sein. Sie können auch vereinbaren, dass ein gewisser Prozentsatz vom Gesamtpreis für den zur Verfügung gestellten Strom und das verbrauchte Wasser angerechnet wird. Bei einem hier üblichen Prozentsatz von 0,2 % macht dies jedoch nur bei wirklich großen Aufträgen mit hohem Strom- und Wasserverbrauch Sinn.
Da nicht alle Mängel sofort sichtbar sind, ist es allgemein üblich, dass vertraglich ein Sicherheitseinbehalt vereinbart wird. Üblich sind hier 5% der Auftragssumme. Diesen Betrag dürfen Sie dann bei der Schlussrechnung einbehalten und erst auszahlen, wenn die Gewährleistung abgelaufen ist. Der Betrag dient dazu, Mängel beseitigen zu lassen, wenn der Handwerker nicht bereit ist, innerhalb einer angemessenen Frist den festgestellten Mangel selbst zu beseitigen. Normalerweise wird auch vereinbart, dass der Unternehmer diesen Sicherheitseinbehalt durch eine Bankbürgschaft über den gleichen Betrag ablösen kann.

Zusammenarbeit während der Bauphase

Auf einer Baustelle läuft nicht immer alles rund. Gerade bei Renovierungen sieht es z.B. hinter den Fliesen oft anders aus, als der Handwerker es bei Angebotserstellung vermutet hat. Wichtig ist, das Vorgehen in einem solchen Fall schon im Vorfeld zu besprechen, damit es nicht im Nachhinein zum Streit kommt. Denn muss der Handwerker mehr Leistung bringen, als angeboten, steht ihm dafür natürlich auch entsprechend mehr Geld zu, es sei denn, es wurde ein Pauschalvertrag („Erstellung eines Bades“) geschlossen. Zur Sicherheit beider Seiten sollte deshalb sofort ein entsprechender Nachtrag gestellt werden. Stellt der Handwerker zum Beispiel fest, dass er zusätzlich zum angebotenen Abnehmen und neu Aufbringen der Fliesen auch noch eine Trockenbauwand einziehen muss, da der alte Untergrund nicht mehr tragfähig ist, sollte er sich diese Maßnahme mit den zusätzlichen Kosten von Ihnen genehmigen lassen. Regeln Sie dieses Vorgehen unbedingt schon bei Auftragsvergabe und hinterlassen Sie Ihre Handynummer am besten nicht nur beim Chef des Handwerksunternehmens, sondern auch bei dem für Sie zuständigen Vorarbeiter.
Umgekehrt sollten Sie als Auftraggeber sofort darauf hinweisen, wenn aus Ihrer Sicht etwas nicht so ausgeführt wurde, wie Sie wollten oder Sie noch Zusatzwünsche haben. Ein zusätzlicher Wasseranschluss ist noch leicht und verhältnismäßig preiswert zu realisieren, wenn die Wand ohnehin schon offen ist. Ebenso lässt sich ein zu niedrig angebrachter Anschluss für das Waschbecken noch leicht korrigieren. Ist erst einmal fertig gefliest, sind solche Änderungen sehr aufwändig und teuer. Außerdem sorgt es nicht für eine gute Arbeitsatmosphäre, wenn das neu geschaffene Werk gleich wieder verändert werden muss.
Apropos Arbeitsatmosphäre: Alkohol ist mittlerweile auf den meisten Baustellen verpönt. Trotzdem schadet es nie, seine Handwerker bei Laune zu halten. Stellen Sie immer ausreichend Getränke zur Verfügung. Mineralwasser, Apfelschorle oder Softdrinks werden meist gerne genommen. Kaffee ist ebenfalls sehr beliebt. Eine alte Handwerkerweisheit besagt „Nichts ist schlimmer, als eine trockene Baustelle!“. Umgekehrt taucht dann auch nicht jede kleine Gefälligkeit für den Auftraggeber als Facharbeiterstunde in der Schlussrechnung auf.

Mängel: Wenn es nicht so läuft, wie es soll

Egal wie gut die Vorbereitung und die Auswahl waren: Fehler können immer passieren und es gibt keine Garantie, dass immer alles so funktioniert, wie es soll. Deshalb sollten beide Seiten daran interessiert sein, Fehler so schnell wie möglich im gegenseitigen Einvernehmen zu korrigieren. Für Sie als Auftraggeber heißt das konkret: verhalten Sie sich fair gegenüber dem Handwerker, sichern Sie sich aber gleichzeitig so ab, dass Sie auf der sicheren Seite sind, falls es zum Prozess kommt.
Wenn Sie einen Mangel feststellen, werden Sie diesen dokumentieren und den Handwerksbetrieb auffordern, diesen zu beseitigen. Natürlicher Weise werden Sie zunächst einfach dort anrufen und um Beseitigung des Mangels bitten. Diese mündliche Aufforderung wäre zwar grundsätzlich auch rechtsverbindlich, aber es wird Ihnen vor Gericht schwer werden, das Telefonat nachzuweisen. Deshalb sollten Sie den Handwerksbetrieb grundsätzlich schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern. Dies geht auch per Mail und im Sinne eines guten Miteinanders können Sie auch zunächst auf das Setzen einer Frist verzichten.
Sollte der Handwerker dieser Aufforderung nicht nachkommen, sollten Sie ihn nochmals, diesmal mit einer angemessenen Fristsetzung, zur Beseitigung auffordern. Was eine angemessene Frist ist, ist nicht klar definiert und dementsprechend umstritten. Sie richtet sich nach dem Aufwand, der zur Beseitigung der Mängel erforderlich ist. In der Regel dürften jedoch 14 Tage ausreichen.
Kommt der Handwerker Ihrer Aufforderung immer noch nicht nach, sollten Sie ihm eine letzte Nachfrist setzen und ihn darauf hinweisen, dass Sie ansonsten die Beseitigung des Mangels einem anderen Handwerker übertragen werden, selbstverständlich auf Kosten des ersten Handwerkers. Diese Androhung der Ersatzvornahme fruchtet meist. Wenn nicht, werden Sie genau das tun: den Mangel von einem anderen Handwerker beseitigen lassen und die anfallenden Kosten dem Mängelverursacher von der Schlussrechnung abziehen.

Die Abnahme

Eine Handwerkerleistung ist ein Werk, welches abgenommen, d.h. für in Ordnung befunden werden muss. Bei der Abnahme überprüfen Sie, ob das Werk Ihren Anforderungen entspricht und gemäß den aktuellen und anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde. In vielen Fällen können Sie als Laie das gar nicht selbst überprüfen, deshalb empfiehlt es sich, bei größeren Aufträgen für die Abnahme einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Vor der Abnahme ist der Handwerker verpflichtet, Ihnen nachzuweisen, dass er ein mängelfreies Werk erbracht hat, nach der Abnahme müssen Sie beweisen, dass er gepfuscht hat. Deshalb wird manchmal geraten, die Gewerke nur abzunehmen, wenn der Handwerker dies fordert. Dies ist jedoch ein gefährliches Spiel, auf das Sie sich unter keinen Umständen einlassen sollten. Kommt es zu einem Bauschaden und eventuell zum Prozess, kann Ihnen nämlich die Nutzung der vom Handwerker erbrachten Leistung bereits als stillschweigende Abnahme ausgelegt werden. Da die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme zu laufen beginnt, kann es schwierig werden, das Ende der Gewährleistungsfrist zweifelsfrei festzustellen. Wenn es ungünstig läuft, müssen Sie für die Beseitigung eines Schadens aufkommen, für die bei einer regelkonformen Abnahme noch der Handwerker hätte aufkommen müssen.
Wichtig bei Aufträgen, an denen mehrere Gewerke beteiligt sind: nehmen Sie die Arbeiten unbedingt ab, bevor der Folgehandwerker anfängt. Hat ein Handwerker gepfuscht und der Folgehandwerker bemerkt dies, ist er eigentlich dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, am Ende für Pfusch verantwortlich gemacht zu werden, den gar nicht er selbst verursacht hat. Obwohl es also in seinem Interesse wäre, den Mangel anzuzeigen, handeln viel Handwerker trotzdem noch nach dem Prinzip „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Sie korrigieren den Pfusch des Vorgängers und schreiben den Mehraufwand dann auf die Schlussrechnung, statt Sie sofort zu informieren. Dieses Vorgehen ist für beide Seiten problematisch: Sie als Auftraggeber haben Schwierigkeiten, das Geld vom Verursacher des Mehraufwands zurückzufordern. Denn eigentlich hätte dem ersten Handwerker das Recht auf Nachbesserung zugestanden. Dieses Recht hätten Sie ihm unter Setzung einer angemessenen Frist zubilligen müssen. Die Ersatzvornahme durch den Folgehandwerker war nicht angezeigt. Für den Handwerker ist das Nicht-Anzeigen des Mangels problematisch, weil er ohne konkreten Auftrag zur Mängelbeseitigung unter Umständen das Geld für die geleistete Arbeit von Ihnen als Auftraggeber nicht oder nicht im vollen Umfang erhält. Um Streitigkeiten zu vermeiden, die oft genug zum Prozess führen, nehmen Sie jedes Gewerk nach Fertigstellung möglichst schnell ab. Lassen Sie sich auf jeden Fall auch vom Folgehandwerker bestätigen, dass er das Vorgängergewerk für mängelfrei hält und keine Bedenken vorzubringen hat.

Schlussrechnung

Ist alles nach Plan verlaufen, ist das Kontrollieren und Begleichen der Schlussrechnung eine reine Formalie. Da aber selten alles glatt läuft, ist ein genaues Kontrollieren erforderlich, das manchmal harte Verhandlungen nach sich zieht.
Nehmen Sie sich das Angebot vor und gehen Sie Position für Position durch. Ist alles so ausgeführt und abgerechnet worden, wie angeboten? Bei Stückpreisangaben: stimmen Einzelangaben und Endpreis? Hier passieren oft simple Rechenfehler. Manchmal werden auch mehr Stück abgerechnet, als wirklich verbaut wurden. Prüfen Sie deshalb auch alle Aufmaße nach. Sind diese plausibel? Finden Sie z.B. alle Putzleisten in Ihrem Bad wieder? Arbeiten, die einen Mehraufwand und damit mehr Arbeitsstunden erforderten, sollten grundsätzlich durch Kopien der Stundenzettel der Arbeiter belegt sein. Mengenangaben, z.B. Abfuhrgebühren für Aushub oder Bauschutt, sollten mit einem entsprechenden Entsorgungsnachweis belegt sein, welcher auch die Gewichtsangabe enthalten muss. Rechnen Sie auch hier nach.
Eventuell werden Sie dem Handwerker auch einige Kosten in Rechnung stellen. Je nach vertraglicher Vereinbarung z.B. eine Pauschale für den Strom- und Wasserverbrauch. Wurden Mängel nicht beseitigt, werden die Kosten für den Handwerker abgezogen, welcher den Mangel beseitigt hat oder beseitigen wird. Ist dies der Fall, sollte die entsprechende Rechnung oder der entsprechende Kostenvoranschlag vorzuweisen sein. Am Schluss werden noch – so vertraglich vereinbart – Sicherheitseinbehalt und Skonto abgezogen.

In strittigen Fällen werden Sie sich mit dem Handwerker an einen Tisch setzen und die Schlussrechnung ausdiskutieren müssen. Manche Meinungsverschiedenheit lässt sich schnell aus der Welt schaffen, indem man vor Ort das Aufmaß oder die Menge der verbauten Teile prüft. Anderes ist Verhandlungssache: zwar wurde der Schacht leicht schief eingebaut, doch beeinträchtigt das seine Funktion nicht und ein Beheben des Mangels wäre teuer – also einigt man sich auf einen entsprechenden Nachlass. Je nachdem wie stark die Einschätzungen des zu zahlenden Betrags auseinanderdriften, empfiehlt sich die Anwesenheit eines neutralen Beobachters. Die meisten Handwerkskammern haben Schlichtungs- und Vermittlungsstellen, die bestrebt sind, einzugreifen, bevor das Kunde-Unternehmer-Verhältnis dauerhaft zerrüttet wird.
Kommt keine Einigung zustande, bleibt der Gang vor Gericht. Doch normalerweise sind beide Seiten daran interessiert, sich außergerichtlich zu einigen. Denn Gerichtsverfahren können sich ziehen, so lange bleiben die Mängel erhalten und die Rechnung unbeglichen. Am Ende muss irgend jemand die Verfahrens- und Anwaltskosten tragen – oft genug Bauherr und Handwerker zusammen.