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Wieviel können Sie ausgeben – Immobilienfinanzierung

Bevor Sie sich Immobilien ansehen, und vielleicht auch schon Ihr Traumhaus finden, sollten Sie sich über Ihre finanzielle Situation informieren. Eine Immobilie wird von den meisten Käufern über Jahre hinweg mit Raten abgezahlt. Sie sollten vor dem Kauf durchrechnen, wieviel Geld sie monatlich nach Abzug aller anfallenden Kosten, für die Ratenzahlung zur Verfügung haben. Sie sollten auch über Absicherungen nachdenken, für den Fall, dass Ihr Einkommen durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit wegfällt. Lassen Sie sich von Ihrer Hausbank beraten und holen Sie sich auch andere Angebote ein, damit Sie einen Marktüberblick bekommen.

Zurzeit sind die Zinsen zwar niedrig, dies kann sich jedoch auch wieder ändern. Dementsprechend ändern sich dann auch Ihre Finanzierungskosten. Früher galt das Einbringen von 20 bis 30 % Eigenkapital als sinnvoll, doch auch eine Vollfinanzierung ist mittlerweile möglich.immobiliengutachter

Damit Sie nicht von Problemen beim Hauskauf überrascht werden, sollten Sie sich überlegen, vor dem Hauskauf eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um von vornherein gegen Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Während Sie den Kaufpreis des Hauses finanzieren können, müssen Sie die Nebenkosten bereits nach der Unterschrift des Kaufvertrags bezahlen. Rechnen Sie diese also in Ihre Kalkulation mit ein.

Nebenkosten beim Hauskauf:

  1. Notarkosten (ca. 2 % des Kaufpreises)
    2. Grunderwerbsteuer (3,5%-6,5% des Kaufpreises je nach Bundesland)
    3. Eintragung ins Grundbuch (ca. 0,5% des Kaufpreises, meist in den Notarkosten enthalten)
    4. Finanzierungskosten (bis zu 1% des Kaufpreises)
    5. Kosten für einen Gutachter
    6. Maklergebühren (3,57 – 7,14% inkl. MwSt. je nach Region)

Nachdem Sie geklärt haben, wieviel Sie für Ihr Traumhaus ausgeben können, sollten Sie darüber nachdenken, in welcher Umgebung Sie in Zukunft leben wollen. Hierbei sollten Sie auch Ihre Arbeitsstelle und den Anfahrtsweg beachten und wenn Sie Kinder planen auch die Anfahrtswege zu den umliegenden Schulen und Freizeitmöglichkeiten beachten. In ländlichen Regionen ist es ruhiger, dafür ist hier die Infrastruktur schwächer. Überlegen Sie sich, an welchem Ort Sie wohnen möchten. Sie können sich auch vorab Informationen beim Bauamt einholen, um die zukünftigen Baupläne für Ihre Nachbarschaft einzusehen.

Wie finden Sie Ihr Traumhaus – die Suche nach der passenden Immobilie

Sie finden Immobilien auf diversen Internetportalen und auch auf im Online-Portal von Zeitungen oder in deren Printausgaben. Sie können sich ebenfalls bei Maklern informieren oder hier einen Suchauftrag aufgeben. Wenn Sie eine Zeitungsanzeige aufgeben, werden Verkäufer auf Sie zukommen. Informieren Sie Bekannte und Freunde über Ihre Pläne. Oft bekommen Sie durch Beziehungen und Weitergabe von Informationen gute Tipps. Vielleicht ist Ihr Traumhaus dabei. Kommt ein Objekt in die engere Wahl, schauen Sie sich die Nachbarschaft an, unterhalten Sie sich mit dem Vorbesitzer und klopfen Sie alle Punkte ab, die Ihnen für Ihr neues Heim wichtig sind.

Wie sieht es im Haus aus – Die Besichtigung des Objekts

Haben Sie ein Haus gefunden, dass in Ihre Preiskategorie passt und Ihnen vom Umfeld her gefällt, dann sollten Sie es besichtigen. Die Besichtigung sollte möglichst bei Tageslicht stattfinden und nicht bei elektrischem Licht, so können Sie die Immobilie und deren Zustand am besten beurteilen. Lassen Sie sich ohne Ausnahme alle Räume des Objekts zeigen, vom Keller bis zum Dachboden. Sie können Fotos machen, um einen besseren Eindruck zu bekommen. Die Fotos können Sie sich auch zuhause in Ruhe nochmals anschauen.

Bei der Besichtigung werden Sie viele Fragen an den Makler oder den Besitzer haben. Notieren Sie all Ihre Fragen vor dem Termin und haken Sie sie ab, wenn Sie zufriedenstellend beantwortet wurden.

Hilfe vom Gutachter

Als Laie kann es hilfreich sein, einen Bausachverständigen einzuschalten, der mit Ihnen das Objekt begeht und Sie über den aktuellen Zustand des Objekts aufklärt. Sie sind dann mit einer fachlich qualifizierten Überprüfung auf der sicheren Seite. Der Gutachter wird Mängel und Schäden erkennen und Ihnen dann auch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen aufzählen, die eventuell am Objekt unternommen werden müssen. Die Begutachtung der Immobilie kann Sie vor nachträglichen finanziellen Schäden bewahren und Ihnen bei Ihrer Kaufentscheidung helfen.

Worauf Sie achten sollten – der Umgang mit Maklern

Bei der Berufsbezeichnung Immobilienmakler handelt es sich nicht um einen eingetragenen Beruf. Das bedeutet, dass im Prinzip jeder als Makler arbeiten kann. Dementsprechend gibt es auch weniger seriöse Makler in der Immobilienbranche. Damit Sie an keinen unseriösen Makler geraten, sollten Sie sich über ihn informieren und auf einige Details bei persönlichen Gesprächen und in der Abwicklung achten.

Besitzt der Makler einen eigenen Firmensitz und ist er oder ein qualifizierter Ansprechpartner während der Geschäftszeiten zu erreichen? Es gibt Makler, die keinen festen Firmensitz haben und nur per Handy oder vor Ort bei der angepriesenen Immobilie agieren.

Wie steht es mit den Informationen zur Immobilie? Wenn der Makler ein Objekt anbietet, sollte er auch alle anfallenden Fragen zur Immobilie beantworten können und Ihnen schriftliche Unterlagen zum Objekt aushändigen. Als Kaufinteressent können Sie ein Exposé anfordern. Wenn Sie keine Unterlagen zu dem Haus bekommen können, suchen Sie sich einen anderen Anbieter.

Die Maklercourtage müssen Sie erst begleichen, wenn der Kauf zustande gekommen und der Notarvertrag unterschrieben ist. Sofern Sie nicht vorab einen Vertrag mit dem Makler über eine separate Leistungsvergütung geschlossen haben, darf vorab keine Zahlung des Honorars eingefordert werden.

Lassen Sie sich ebenfalls nicht vom Makler unter Druck setzen. Zwar gibt es viele Immobilien, besonders in Großstädten, die sehr beliebt sind, und fgutachterür die es viele Interessenten gibt, jedoch lässt sich dies nicht verallgemeinern. Denken Sie daran, dass es ihr Geld ist, dass Sie investieren und welches Sie über viele Jahre hinweg abbezahlen müssen. Sie dürfen sich durchaus Zeit nehmen, Ihre Kaufentscheidung genauestens zu überdenken. Auch ist es für Laien ratsam die Immobilie von einem erfahrenen Bausachverständigen überprüfen zu lassen. Ist der Makler nicht damit einverstanden, sollten Sie sich nach einer anderen Immobilie umsehen.

Manchmal bietet der Makler Objekte an, für die er gar keinen Auftrag hat. Wenn Sie sich für ein Objekt interessieren, dass von einem Makler angeboten wird, recherchieren Sie, ob die Immobilie eventuell auch vom Privatverkäufer direkt angeboten wird. So sparen Sie die nicht unerheblichen Kosten der Maklercourtage.

Bei der Zusammenarbeit mit einem Makler sollten Sie beachten, dass der Maklervertrag sogar stillschweigend und mündlich zustande kommen kann. Eine Zeitungsanzeige, ein Exposé oder ein Angebot, in dem Informationen zur Provision des Maklers aufgeführt sind, reichen für das Zustandekommen des Vertrags aus.

Nicht nur der Kaufpreist ist verhandelbar, sondern auch die Maklercourtage. Fragen Sie nach.

Manchmal werden im Exposé mehr Quadratmeter angegeben, als das Objekt tatsächlich hat. Wenn Sie sich unsicher sind, beauftragen Sie einen Fachmann, der Ihnen die genaue Quadratmeteranzahl berechnet. Bedenken Sie, dass jeder zu viel berechnete Quadratmeter Ihr Geld kostet.

Was macht der Notar – die Unterschrift des Kaufvertrags

Der Notar ist die neutrale Instanz, bei dem der Notarvertrag unterschrieben und damit rechtsgültig wird. Vor der Unterschrift sollten Sie sich über alle im Notarvertrag aufgeführten Punkt  im Klaren sein.

Ungefähr 2 Prozent des Kaufpreises betragen die Notarkosten. Zu den Aufgaben eines Notars gehören der Vertragsentwurf und dessen Zusendung, die Vereinbarung eines Termins zur Vertragsunterzeichnung sowie die Beurkundung des Notarvertrags. Außerdem holt der Notar behördliche Genehmigungen ein, kontrolliert und löscht die Grundschulden des Verkäufers, trägt die Auflassungsvormerkung ein und gibt Informationen an das Grundbuchamt weiter.

Viele Käufer schließen einen Vorvertrag ab. Dieser ist unnötig und kostet Sie nur Geld.  Der letztendlich gültige Vertrag ist der Notarvertrag. Selbst bei einem Vorvertrag können Sie sich als Käufer, aber auch der Verkäufer noch anders entscheiden. Der Vorvertrag ist somit im Gegensatz zum notariell beglaubigten Notarvertrag nicht rechtskräftig und bietet Ihnen als Käufer daher keinerlei Sicherheit.

Sie bekommen vor der Vertragsunterzeichnung beim Notar einen Entwurf zugeschickt. So haben Sie die Möglichkeit diesen vor Ihrer bindenden Unterschrift zu prüfen, entweder selbst oder durch Ihren Anwalt. Wenn Sie den Vertrag selbst prüfen, gehen Sie alles genau durch und lassen Sie sich alle Unklarheiten erklären. Beachten Sie auch, ob alle besprochenen Angaben im Entwurf stimmen, wie etwa die richtige Angabe der Vertragsparteien, die Höhe des Kaufpreises oder die Angabe des Liefer- und Zahlungsdatums und mehr.

Wann können Sie umziehen – die Übergabe

Wann die Übergabe stattfindet, wird im Notarvertrag vereinbart. Der Termin, der dort festgelegt wird, gilt auch als Zahlungstermin für den vereinbarten Kaufpreis. Zahlungen außerhalb der im Notarvertrag getroffenen Vereinbarungen können zur Nichtigkeit desselben führen. Leisten Sie ebenfalls keine Anzahlung. Bis der Notarvertrag unterschrieben ist, kann noch jede der beiden Parteien zurücktreten. Eine Rückzahlung der vorgezahlten Summe kann dann schwierig werden.

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