Energieberatung
Energiesparberatung mit Bundesförderung
Die Vor-Ort-Beratung
Haus- oder Wohnungseigentümer, die in Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Schutz der Umwelt investieren möchten, können vorab auf die „Vor-Ort-Beratung“ zurückgreifen. Dabei werden insbesondere Maßnahmen der Wärmedämmung, der Austausch der Heizungsanlage oder Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt und in einem Gutachten (Energiestudie) zusammengestellt. Die Vor-Ort-Beratung gliedert sich in drei Teile:
1. Die detaillierte Untersuchung des Gebäudes vor Ort,
2. die ausführliche Energiestudie mit umsetzbaren Maßnahmenvorschlägen und Berechnung von Energie- und Kosteneinsparungen,
3. das abschließende Beratungsgespräch mit der Erläuterung der Studie und der Beantwortung von weitergehenden Fragen des Eigentümers.
Zusätzlich wird vom Berater geprüft, welche Fördermöglichkeiten für Energiesparmaßnahmen z.B. durch das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bestehen.
Damit erhält der Immobilieneigentümer eine fachlich hervorragende und dennoch kostengünstige Grundlage für die Modernisierung seines Objekts im Hinblick auf Energie- und Kostensparmaßnahmen.
Die Kosten
Die förderfähigen Beratungskosten zwischen 450,- € (Ein-Zweifamilienhaus) und 1.600,- € (Mehrfamilienhäuser mit bis zu 120 Wohneinheiten) werden zu unterschiedlichen Teilen vom Staat bezuschusst (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA). Beim Ein- bis Zweifamilienhaus liegt der Zuschuss bei 300,- €, beim 120 WE-Komplex bei 400,- €. Zusätzlich muss die Umsatzsteuer vom Beratungsempfänger vollständig gezahlt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Vor-Ort-Beratung muss durch einen besonders qualifizierten Ingenieur/Ingenieurin oder einen Gebäudeenergieberater/in durchgeführt werden.
Das Gebäude muss sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, die Baugenehmigung muss vor 1984 (neue Bundesländer 1989) erteilt worden sein und die Gebäudefläche muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
Antrag und Vorgehensweise
Als Eigentümer wendet man sich zunächst an einen geeigneten Berater. Den Antrag auf Gewährung des Zuschusses für die Vor-Ort-Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgt durch den beauftragten Berater.
Anträge durch den Berater können bis zum 31.12.2006 gestellt werden.
Neues Forum für Fragen: Immobilien-Forum
Touristische Informationen für den Urlaub in FrankenUrlaub in Franken
