Aufgrund der besonderen Lage, des Standtortes, der Größe oder der exklusiven Ausstattung ist die Immobilie eine Recht hochpreisige Angelegenheit. Auf dieser Seite möchte ich auf die Kosten und Nebenkosten beim Immobilienkauf, aber auch der Kosten für eine eventuelle Rückabwicklung eines Kaufvertrages zu sprechen kommen. In Regel sind mit den 3 großen Nebenkosten zu rechnen: Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklercourtage.
1. Notarkosten
- In diesen Kosten von ca. 2,0% auf den Kaufpreis sind enthalten
- Der Kaufvertragsentwurf und die Zusendung des Entwurfes
- Die Terminvereinbarung des Kaufvertrages
- Die eigentliche Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
- Alle behördlichen Genehmigungen einzuholen (z.B. die Vorkaufsverzichtbescheinigung der Gemeinde,
Information an das Finanzamt bezgl., der Grunderwerbsteuer und der
Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung) - Kontrolle bzw. die Löschung der Grundschulden des Verkäufers
- Fälligstellung des Kaufpreises
- Eintragung einer Auflassungsvormerkung
- Weitergabe an das Grundbuchamt
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2. Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer war früher in allen Bundesländern gleich. Seit dem 1.9.2006 dürfen die Bundesländer ihre eigene Grunderwerbsteuer in der Höhe erheben, was zu einem Wettlauf der Grunderwerbsteuersätze geführt hat.
Mittlerweile (Stand 1.9.2014) haben nur noch Sachsen und Bayern den alten Grunderwerbsteuersatz von 3,5% auf den Kaufpreis – Schleswig-Holstein dagegen hat bereits 6,5% seit dem 1.1.2014.
Grunderwerbsteuer sortiert nach Steuersätzen und Bundesländern:
3,5% – Bayern, Sachsen
4,5% – Hamburg
5,0% – Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
5,5% – Saarland
6,0% – Berlin, Hessen
6,5% – Schleswig-Holstein
3. Maklercourtage
– Je nach Bundesland zwischen 3,57% und max. 7,14% auf den Kaufpreis inkl. der MwSt.
In Bayern und Baden-Württemberg sind 3,57% vom Käufer und 3,57 % zzgl. MwSt. vom Verkäufer üblich. Alles Kosten die über 6% zzgl. MwSt. des Kaufpreises hinausgehen sind gesetzlich nicht zulässig. Auch hier ist handeln nicht verboten.
Eigentümer, Hausverwalter, deren Ehepartner und Bürogemeinschaften mit gleicher Adresse dürfen keine Maklerprovision verlangen.
1. Kosten beim Kauf einer Immobilie
Beim Kauf einer Immobilie sind vom Käufer folgende Kosten zu bezahlen.
- Kaufpreis der Immobilie
- Notarkosten ca. 2 % des Kaufpreises
- Grunderwerbsteuer 3,5-6,5% des Kaufpreises (siehe unten stehenden Tipp)
- Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises, jedoch meist in den Notarkosten enthalten.
- Finanzierungskosten ca. 1% des Kaufpreises
- ggf. Maklergebühren von 3,57 – 7,14% inkl. der ges. MwSt. auf den Kaufpreises, je nach Region unterschiedlich
- ggf. Genehmigung des Verwalters 0,2% des Kaufpreises
Die Kaufnebenkosten sind innerhalb 2-4 Wochen zu bezahlen. Der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und die Lieferung der Immobilie wird mit dem Verkäufer im Kaufvertrag vereinbart. Siehe “Die Übergabe”
TIPP:
Sind im Kaufpreis bestimmte Einbauten wie. z.B. Einbauküche, nicht verklebte Teppichböden oder Möbel enthalten, ist auf diese Einbauten keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Im Kaufvertrag müssen diese Gegenstände aufgeführt und mit einem Preis versehen sein. So wird das Finanzamt nur auf den Haus- und Grundstücksanteil die Grunderwerbsteuer berechnen.
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2. Die Rückabwicklung des Kaufvertrages
Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages sollte der letzte Ausweg nach der Unterschrift beim Notar sein.
Durchaus gibt es gute Gründe für diesen teuren Schritt. Ebenso kann es vorkommen dass nach dem Notartermin ein plötzliches Ereignis aufgetreten ist, die diese Entscheidung unumgänglich macht.
Sollte es für den Käufer nicht mehr möglich sein ( z.B. wenn die Finanzierung der Bank zurückgezogen wurden, oder aus persönlichen Gründen) die Immobilie zu erwerben sprechen Sie als erstes mit dem Notar und dem Verkäufer. Vielleicht haben Sie Glück und der Verkäufer kommt Ihnen großzügig entgegen. Sollte die Bank der Grund der Rückabwicklung sein, versuchen Sie auf jeden Fall Zeit beim Verkäufer zu gewinnen. Suchen Sie schnellst möglichst eine andere Bank zur Finanzierung der Immobilie. Sollte die nicht mehr möglich sein, wenden Sie sich an die nächste Schuldnerberatungsstelle. Diese können durchaus einen Lösungs- oder Schlichtungsversuch mit der Bank oder dem Verkäufer unternehmen.
Bei einer Rückabwicklung können folgende Kosten auf den Käufer zukommen. Ähnlich sind die Kosten für den Verkäufer wenn er die verkaufte Immobilie nicht zu vereinbarten Zeitpunkt liefern kann.
1. Die Kosten der Rückabwicklung beim Notar.
2. Zinsausfall für den zu spät bezahlten Kaufpreis
3. Der Unterschied zum Kaufpreis bei einem Wiederverkauf zu einem niedrigeren Verkaufspreis. z.B. Käufer A bezahlt 300.000,- € für die Immobilie. Der Käufer möchte vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer verkauft danach seine Immobilie für 270.000,- € an B. So muss A die Differenz von 30.000,-€ tragen
4. Zinsausfall für den gesamten Kaufpreis bis zur Bezahlung des 2. Käufers.
5. Alle Kosten die mit Rechtsberatung, Gericht und Anwalt in Verbindung sind.
6. Kosten für die Lagerung von Möbeln, Kosten für eine Hotelunterbringung, Kosten für Handwerker die ihre Arbeit nicht pünktlich erledigen konnten usw.
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So können durchaus schnell Kosten von mehreren 10.000,-€ bis weit über 100.000,- € entstehen.
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