Immobilienmakler
Immobilien-Makler-Aufgaben-Rechte-Pflichten
Der Immobilienmakler vermittelt den Verkauf der Immobilie zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber.
Seriöse Makler erkennt man in der Regel an der Mitgliedschaft der Verbände IVD (RDM und VdM). Außerdem genießen Bankenimmobiliengesellschaften (BHW Immobilien, LBS Immobilien, Volksbankimmobilien) einen guten und kompetenten Ruf. Bankimmobilienfirmen bieten Dienstleistungen wie Immobilienkauf - und Verkauf, Finanzierung, Bausparen und Versicherung aus einer Hand an.
Die Aufgaben eines Maklers bestehen in der Regel aus der
- Preisfindung und Einschätzung der Immobilie,
- Erstellen eines Exposés,
- Werbung in der örtlichen Tageszeitung,
- organisiert Schautage,
- Besichtigung mit Interessenten,
- Preisverhandlungen zwischen den Parteien,
- Prüfung und Hilfe bei der Finanzierung,
- Vertragsvorbereitung und Notarabwicklung.
Nicht alle Makler nehmen die Verantwortung ihrer Arbeit genau. So gibt es einige wichtige Punkte, die beim Umgang mit dem Makler zu beachten sind.
1. Erreichbarkeit
Je besser der Makler zu erreichen ist, desto besser ist das für Sie. Ist nur ein Anrufbeantworter an der Leitung! Nimmt keiner den Hörer ab! Kann die Sekretärin Auskünfte über die Adresse oder Lage geben! Ruft der Mitarbeiter schnell zurück!
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2. Terminvereinbarung und Infos
Der Makler sollte Ihnen schnell und unkompliziert Infos zur Immobilie geben können. Fragen nach Grundriss und Detailinformationen beantworten können. Bei Interesse an der Immobilie vereinbaren Sie kurzfristig einen Besichtigungstermin mit dem Makler. Preiswerte und gute Immobilien sind begehrt. Sollte Ihnen die Immobilie zusagen, lassen Sie sich alle notwendigen Unterlagen, vor allem bei Wohnungen, aushändigen.
3. Vertragsunterzeichnung beim Notar
Sind Sie sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis und den Liefer-Zahlungstermin einig, steht die Vertragsunterzeichnung (notwendige Unterlagen) beim Notar an. Der Makler vereinbart den gemeinsamen Termin mit dem Verkäufer und Ihnen beim Notar. Angaben zu Personen und zum Kaufgegenstand reicht der Makler an den Notar. Fragen zum Kaufvertrag sollte der Makler kompetent erklären können. Der Makler ist in aller Regel bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages anwesend und kann unter Umständen bei auftretenden Problemen hilfreich zur Seite stehen.
Übrigens: Es ist nicht unbedingt üblich die Maklercourtage direkt beim Notar in bar oder per Scheck zu bezahlen. Gute Firmen gewähren durchaus 2-3 Wochen Zahlungsziel auf die Provision.
Wichtig: Sollten man ein Objekt, dass Sie erwerben möchten, von zwei Maklern angeboten bekommen, lassen Sie sich vom Verkäufer einen Freihalteerklärung geben. Diese Erklärung schützt Sie, mehrere Maklergebühren bezahlen zu müssen.
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Wenn Sie Interesse haben als Makler zu arbeiten, sollten Sie in den
gängigen Tageszeitungen gucken oder in den Internet-Job-Portalen gucken.
Hier finden Sie Stellenangebote Jobs
als freie Mitarbeiter in Maklerfirmen oder auch feste Anstellungen.
Möglicherweise können
Sie auch einen Franchisevertrag abschließen und so vom Namen und dem
Know-How der Franchisegeber profitieren.
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