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Immobilien Lexikon: Teilungserklärung, Tilgungsplan

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Teilungserklärung
Die Teilungserklärung enthält die Erklärung des Grundstückseigentümers, das Alleineigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufzuteilen.
Voraussetzung dafür ist, dass mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung bzw. an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumlichkeiten in einem auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäude verbunden wird.
Die Teilungserklärung muss in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben werden.
Bestandteile der Teilungserklärung sind der Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Aufgrund der Teilungserklärung wird der Aufteilungsvorgang im Grundbuch vollzogen, es wird ein sogenanntes Wohnungsgrundbuch angelegt und für jedes neu entstehende Wohnungs- oder Teileigentum wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.
Wird die Teilungserklärung von mehreren Miteigentümern abgegeben, gehört das einzelne entstehende Wohnungseigentum den Miteigentümern zu den bisherigen Bruchteilen.
Soll jedem Miteigentümer eine bestimmte Wohnung gehören, müssen sie einen Teilungsvertrag schließen.

Teilvalutierungszuschlag
Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen - nach Baufortschritt - ausgezahlt (valutiert) wird.

Tilgung
Regelmäßige Leistungen des Darlehensnehmers zur Rückzahlung des Darlehens (Amortisation, Jahresleistung).

Tilgungsaussetzung
Bereitschaft der Bank, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer Kapitallebensversicherung auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen. Darlehen mit Tilgungsaussetzung werden häufig auch Bankvorausdarlehen genannt.

Tilgungsfreijahre
Die Hypothekenbanken sind unter bestimmten Umständen bereit, die Tilgung erst nach den ersten schwierigen Jahren beginnen zu lassen, so daß der Darlehensnehmer in dieser Zeit nur Zinsen zu zahlen braucht.

 

Tilgungshypothek Annuitätendarlehen

Tilgungsplan
Der Tilgungsplan gibt Auskunft über den planmäßigen Verlauf für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens. Er enthält in der Regel die Leistung für die einzelnen Zahlungsperioden (Jahresleistung, Vierteljahresrate, Monatsrate), den Zinsbetrag, den Tilgungsbetrag und die jeweilige Restschuld.

Tilgungsstreckung
Wird in einem Darlehensvertrag ein Damnum vereinbart, erhält der Darlehensnehmer bei der Auszahlung des Darlehens einen um das Damnum ermäßigten Betrag. Eine hieraus entstehende Finanzierungslücke läßt sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Damnums ganz oder teilweise schließen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (daher die Bezeichnung "Tilgungsstreckung").

Tilgungsverrechnung Effektivzins

Treuhandauszahlung
Treuhandauszahlungen sind Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Zu den wichtigsten Treuhandzahlungen gehören Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere werden häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hier zahlt die Bank an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der für das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.

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