Lexikon R

Immobilien-Lexikon: Restschuld - Rückzahlung

Rangbescheinigung Notarbestätigung

 

 

Rangstelle
Die Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) Aufschluß über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.

Realkredit Hypothekenkredit

Realkreditinstitute Hypothekenbanken

Refinanzierung Pfandbrief

Restschuld
Der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld eines Darlehens kann anhand des Tilgungsplans festgestellt werden.

Risiko-Lebensversicherung


Für den Fall des unerwarteten Ablebens des Hauptverdieners einer Familie ist der Abschluß einer Risiko-Lebensversicherung eine sinnvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer Verpflichtungen aus einer Baufinanzierung.

Rücktritt vom Darlehensvertrag
Einseitige Erklärung der Bank zur Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages, wenn feststeht, daß die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden. In diesem Fall kann die Bank Schadenersatz wegen Nichterfüllung (Nichtabnahmeentschädigung) verlangen.

Rücklagenfond
Für Reparaturen, Instandhaltungen und Modernisierungen wird von jedem Eigentümer einer Wohneinheit Rücklagen verlangt. Die Höhe dieser Rücklagen wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Der Verwalter der Hausgemeinschaft legt den Fond bei der Bank Zinsbringend an. Kleinere Ausgaben kann der Verwalter ohne Beschluss entnehmen. Größere Ausgaben müssen von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden.

 

Rückgewähransprüche
Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber der Bank auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld, sobald die durch die Grundschuld gesicherten Verpflichtungen erfüllt sind (Zweckbestimmungserklärung). Nachrangige Grundschuldgläubiger lassen sich häufig vom Grundstückseigentümer die Rückgewähransprüche abtreten.

Rückzahlung Tilgung

 

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