Lexikon M

Immobilien - Lexikon - Modernisierung

 

Miteigentumsanteil
Miteigentum bezeichnet, wie der Name schon sagt, ein Anteil an Eigentum, das mehreren zusteht.
Miteigentum entsteht z.B. auch beim Erwerb eines Grundstücks durch Eheleute, wobei jedem die Hälfte eines Miteigentumsanteil zugeordnet wird.
Es entsteht aber auch bei Begründung von Wohnungseigentum, wobei der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum mit dem Alleineigentum an den im Sondereigentum stehenden Räumen verbunden ist. In diesem Falle orientieren sich in der Regel sowohl die Kostentragungspflicht als auch das Stimmrecht an der Größe des jeweiligen Miteigentumsanteils.

Mitschuldner
Ein Darlehensnehmer, zumeist Ehegatte, der als Gesamtschuldner mit einem anderen Schuldner haftet.

Modernisierung
Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung z. B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen. Zu unterscheiden hiervon ist die Renovierung, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des vorhandenen baulichen Zustands dient. Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen können mit Darlehen der Hypothekenbanken finanziert werden. Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen werden durch staatliche Darlehen, Zuschüsse oder Steuervergünstigungen gefördert. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen oder die Finanzämter.

 

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