Lexikon G

Gebäudewert bis Grundsteuer

Gebäudewert Beleihungswert

 

Geldbeschaffungskosten
Kosten, die einer Bank bei der Beschaffung von zinsgünstigen Finanzierungsmitteln entstehen. Sie werden als Damnum bei den Konditionen berücksichtigt.

Gesamtschuldner
Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommenen Gesamtschuldners frei, sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen.

Gewerbedarlehen
Hypothekenbanken finanzieren auch gewerblich genutzte Objekte, also Büro- und Geschäftshäuser, Lagergebäude, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels etc. Gerade bei solchen Objekten bringt eine langfristige Finanzierung mit Festzinshypotheken in der Regel eine wesentliche Verbesserung der Finanzierungsstruktur und eine solide Kalkulationsbasis.

Gleitzinsdarlehen
Im Gegensatz zu einem Festzinsdarlehen kann der Darlehensgeber bei einem Gleitzinsdarlehen die Zinsen jederzeit einseitig ändern (Zinsänderungsrisiko variabler Zins, b. a. w.-Konditionen).

Globalbelastung Freistellungserklärung

Grundbuch
Beim Amtsgericht geführtes Register, in das das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und die auf ihm ruhende Belastungen eingetragen sind. Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse von jedermann (z. B. Käufer) eingesehen werden.

Grundbuchauszug
Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die jedermann mit berechtigtem Interesse verlangen kann. Die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen beglaubigten Grundbuchauszug nachzuweisen.
Auszahlungsvoraussetzungen.

 

Grunderwerbsteuer
Eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken anfällt (in der Regel 3,5%) des Kaufpreises), und für die Käufer und Verkäufer gemeinsam haften.

Grundförderung
Im Rahmen der staatlichen Förderung selbstgenutzten Wohnraums (Eigenheimzulage) beträgt die Grundförderung bei Herstellung/Erwerb eines Neubaus 5% der Herstellungs-/Anschaffunghskosten der Immobilie, inklusive Grundstück, maximal jährlich 5.000,- DM; beim Altbau werden 2,5% der Anschaffungskosten, maximal 2.500,- DM gefördert - in beiden Fällen gilt dies für einen Zeitraum von acht Jahren.

Grundpfandrecht Grundschuld

Grundschuld
Als Grundschuld bezeichnet man Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird.
Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten. Die Grundschuld hat in der Praxis in den letzten Jahren die Hypothek als Sicherungsinstrument weitgehend verdrängt.
Aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung, sind die Vorteile der Grundschuld gegenüber der Hypothek: Konditionenanpassungen, Umschuldungen. Abtretungen sowie Nachbelastungen sind ohne zusätzliche Grundbucheintragungen möglich.

Grundschuldbestellung
In einer notariellen Urkunde erklärte Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld), verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.

Grundsteuer
Eine Steuer auf Grundvermögen, die aufgrund des Einheitswertes festgesetzt und von der Gemeinde erhoben wird.

Zum Seitenbeginn