Lexikon F

Fälligkeits-Darlehen bis Fremdkapital

Fälligkeitsdarlehen
Ein Darlehen, das im Gegensatz zum Annuitätendarlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird (daher auch als Fälligkeitsdarlehen bezeichnet). Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu entrichten. Tilgungsaussetzung.

 

Fertighaus, Ausbauhaus
Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Fertighäuser werden meist schlüsselfertig geliefert, möglich ist eine Lieferung als Ausbauhaus, bei dem ein Teil des Innenausbaus vom Bauherrn in Eigenleistung erbracht wird. Fertighäuser werden, von Ausnahmen abgesehen, wie konventionell errichtete Häuser beliehen.
Bei Fertighäusern erwartet die Lieferfirma üblicherweise eine sogenannte Zahlungsgarantie durch die Bank. Damit soll sichergestellt werden, daß der Kaufpreis zu dem vereinbarten Termin gezahlt wird, und zwar unabhängig davon, ob die von der Bank genannten Auszahlungsvoraussetzungen gegeben sind oder nicht. Die Kosten einer solchen Zahlungsgarantie fallen zusätzlich an.

Festdarlehen Fälligkeitsdarlehen

Festzinshypothek
Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen bestimmten Zeitraum (Zinsfestschreibung, Konditionen) garantiert. Im Gegensatz hierzu können sich die Zinsen bei einem Gleitzinsdarlehen jederzeit ändern. Die Festzinshypothek ist das Markenzeichen der Hypothekenbanken.

Feuerversicherung Brandversicherung

Finanzierung aus einer Hand
Finanzierung, die bei einer Bank beantragt wird, und die nur von dieser Bank oder aber als "Paket" von Krediten verschiedener Banken bereitgestellt wird (Verbundfinanzierung).

Finanzierungsplan
Zusammenstellung aller Herstellungs- oder Erwerbskosten einerseits und der zur Finanzierung dienenden Eigen- und Fremdmittel anderseits.
Die Differenz zwischen Gesamtkosten und Eigenmitteln ist der Kreditbedarf. Die aufgenommenen Fremdmittel müssen den Kreditbedarf in voller Höhe decken, damit der Finanzierungsbedarf gesichert ist.

Flurkarte Katasterpapiere

Freistellungserklärung
Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft, so muß der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten.
Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) sichergestellt ist, daß die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird.
Viele Banken zahlen ein dem Käufer zugesagtes Darlehen aber erst dann aus, wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist. In solchen Fällen ist dann eine Zwischenfinanzierung nötig.

 

Fremdkapital
Finanzierungsmittel, die als Darlehen, in der Regel von Banken, zur Verfügung gestellt werden. Spezialisiert auf die Gewährung von langfristigen Baudarlehen sind die Hypothekenbanken.

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