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Immobilienkauf - Lexikon D
Damnum
Oft als Disagio bezeichnet, ist die Differenz zwischen dem Nominalbetrag (Rückzahlungsbetrag) und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden, wenn eine Immobile erworben wird, die vermietet werden soll; bei selbstgenutztem Wohneigentum kann ein Damnum nur in Höhe einer Finanzierungskostenpauschale von DM 3.500,- berücksichtigt werden. Bei der Vereinbarung eines Damnums ist der Darlehensnominalzins entsprechend niedriger.
Siehe auch Auszahlungskurs, Konditionen.
Darlehensantrag Darlehensvertrag
Darlehensbewilligung Darlehensvertrag
Darlehensurkunde Darlehensvertrag
Darlehensvertrag
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die zugrundeliegenden Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart. Baufinanzierungsdarlehen werden durch Bestellung einer Grundschuld gesichert.
Deckungshypothek Hypotheken, die als Sicherheit für die von den Hypothekenbanken ausgegebenen Pfandbriefe dienen.
Dingliche Sicherheiten Grundschuld
Disagio Damnum
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