Lexikon B

Hauskauf - Lexikon: Baubeschreibung bis Bürgschaft

Bauanzeige Baugenehmigung

Bankvorausdarlehen Tilgungsaussetzung

 

Baubeschreibung
In der Baubeschreibung beschreibt der Architekt die bei der Ausführung eines Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien. Anhand der Baubeschreibung können Käufer und Darlehensgeber die Bauweise eines Gebäudes beurteilen. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung.

Baufortschritt Auszahlung

Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist das nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme (Bauschein), ohne die mit der Durchführung nicht begonnen werden darf. In einigen Bundesländern reicht für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) die Bauanzeige.
Steuermodelle

Bauschein Auszahlungsvoraussetzungen / Baugenehmigung

Bauspardarlehen
In der Regel nachrangiges (Rangstelle) Baufinanzierungsdarlehen einer Bausparkasse.

Bausparvertrag Tilgungsaussetzung

Bauträger
Unternehmen, die Grundstücke erwerben und mit Häusern oder Eigentumswohnungen schlüsselfertig bebauen, um sie Interessenten zum Kauf anzubieten.

Bauträgermodell Steuermodelle

b. a. w.-Konditionen
Konditionen, die nur "bis auf weiteres" gelten (Gleitzinsdarlehen).

Bearbeitungsgebühr/-entgelt
Von Banken einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Sie wird in der Regel bei der Auszahlung des Darlehens abgezogen.

Bedingungen Konditionen

 

Bedingungsanpassung Konditionenanpassung

Belastung, monatliche
Im Rahmen der Prüfung der Bonität ermittelt die Bank, ob für den Kunden die laufende Belastung aus dem gewünschten Darlehen - unter Berücksichtigung aller sonstigen Verpflichtungen - tragbar ist. Ob das verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt ausreicht und damit die monatliche Belastung tragbar ist, hängt von der Höhe des Einkommens, der Größe der Familie, dem gewohnten Lebensstandard und nicht zuletzt davon ab, wie sicher auch in Zukunft mit diesem Einkommen gerechnet werden kann. Einen allgemein verbindlichen Satz für ein Mindesteinkommen gibt es daher nicht. Finanzierungsplan und Einkommensnachweise.

Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze für erststellige (Rangstelle) Hypotheken beträgt 60% des vorsichtig ermittelten Grundstücks- und Gebäudewerts (Beleihungswert, Wertermittlung). Die Mittel für solche Darlehen beschafft sich die Hypothekenbank durch den Verkauf von Pfandbriefen. Hypothekenbanken geben aber auch Darlehen, die diese Grenze überschreiten. - in der Regel bis zu 80% der Herstellungskosten oder des Kaufpreises (Nachrangfinanzierung).

 

Beleihungsobjekt
Mit Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dienen.

Beleihungsvertrag Darlehensvertrag

Beleihungswert Wertermittlung

Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die von der Bank für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung berechnet werden.
Sie sind notwendig, weil die Bank die Mittel bereits bei der Darlehenszusage durch den Verkauf von Pfandbriefen beschafft und für die sie selbst Zinsen zahlen müssen.

Beurkundung notarielle Beurkundung

Bewegliche Gegenstände
Nicht mit der Immobilie verbundene Einrichtungen und Gegenstände. Die können sein: Einbauküche, nicht fest verklebter Teppichboden, Möbel, Lampen. Fest verbundenes Zubehör sind in der Regel z.B. Markise, Gartenhaus, Teppichboden, Einbauschränke, Rolladen, Einbauküchen, Garderoben und Badezimmerspiegel.
Möchte der Verkäufer diese Einbauten mitnehmen, so muss er dies bei der Besichtigung erwähnen.

Bewirtschaftungskosten
Kosten für den laufenden Betrieb und die Unterhaltung einer Immobilie, z. B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungsbeiträge, Reparaturen.

Bodenwert Wertermittlung

Bonität
Jede Bank prüft aufgrund gesetzlicher Vorschriften bei ihrer Kreditentscheidung die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kunden, d. h. ob er nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Beträge von seinen regelmäßig erzielten Einkünften in der Lage ist, die laufenden Kreditkosten (Belastung) zu zahlen. Weiter prüft die Bank, ob sein bisheriges Verhalten Gewähr dafür bietet, daß er eingegangenen Verpflichtungen pünktlich nachkommt. Zu diesem Zweck werden häufig auch Auskünfte (Schufa) eingeholt. Die Bonitätsprüfung liegt nicht zuletzt auch im Interesse des Kunden.

Brandversicherung
Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken (Neuwertversicherung). Eine ausreichende Brandversicherung muß bei der Baufinanzierung nachgewiesen werden.

Briefgrundschuld Grundschuld

Buchgrundschuld Grundschuld

Bürgschaft
Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Darlehensgeber, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen. In der Regel verlangt der Darlehensgeber eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ohne daß die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muß.
Bei der Baufinanzierung werden Bürgschaften übernommen

Bürgschaftsgebühr
Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen Bürgschaften, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.

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