Preisverhandlung beim Hauskauf

Das passende Haus oder die schicke Wohnung ist nun nach langer Zeit gefunden. Eigentlich würde die Immobilie genau den Bedürfnissen entsprechen. Aber der Eigentümer verlangt wie meist üblich etwas zu viel Geld für die Immobilie.

Bitte bedenken Sie vorab:
Mit den richtigen Argumenten zu verhandeln ist viel einfacher als einfach zu sagen: mehr als Preis X zahle ich nicht.
Ein Gutachter kann Ihnen vor der Verhandlungen mit Argumenten helfen (Mängel, Verkehrswert, etc.). Die Gutachter von Der Hausinspektor führen für Sie auch die Verhandlungen:
www.der-hausinspektor.de

1. Vorbereitung

Wie bei jedem wichtigen Gespräch ist eine gute Vorbereitung unerlässlich.

Vergleiche der Verkaufspreise in der näheren Nachbarschaft können sehr hilfreich sein. Sollte die Beschaffung von Unterlagen, Gutachten oder Exposes der Vergleichsobjekte möglich sein, können diese durchaus dienlich sein. Wählen Sie den Zeitpunkt des Gespräches sorgsam. Der Sonntag eignet sich meist gut dafür. Beide Gesprächspartner haben die nötige Ruhe, um sich auf diesen Termin vorzubereiten. Die erzielten Ergebnisse können am Montag sofort umgesetzt werden. Unter der Woche ist zwar mehr Unruhe vorhanden, jedoch kann eine schnellere Einigung erzielt werden.

Hilfe bei der Begehung, Bewertung und Verhandlung: www.der-hausinspektor.de

2. Persönlich oder telefonisch

In der Regel ist ein persönliches Gespräch besser als ein telefonisches Angebot. Bei ein paar freundlichen Sätzen, am Anfang der eigentlichen Preisverhandlung, kann eine etwas unterkühlte Atmosphäre leicht abgebaut werden. Der beteiligte Makler kann bei dem Gespräch anwesend sein und als nützliche Hilfe dienen. Er hat die selben Erwartung wie der Käufer und Verkäufer und kennt beide Parteien mit dessen Zielen.

Die telefonische Preisverhandlung ist vor allem bei etwas schüchternen und zurückhaltenden Menschen ratsam, die über weniger Verhandlungsgeschick – und Erfahrung verfügen. Am Telefon, in sicherer Umgebung, ist es besser möglich, einen Preis zu nennen, ohne die Reaktion der Verhandlungspartner zu sehen. Gestiken und Gesichtsausdrücke des Verkäufers können unsicherere Käufer schnell verunsichern.

3. Argumente und Taktik

Argumentieren Sie vor allem, warum der vorgeschlagene Preis nicht der richtige Verkaufspreis ist. Erklären Sie dem Verkäufer Ihre Standpunkte der Preisreduzierung. Warum ist Ihr Preis durchaus gerechtfertigt. Vielleicht haben Sie einen groben Verkaufsgrund gefunden. Grobe Verkaufsgründe können z.B. sein:

  • Drogenhaus als direkter Nachbar,
  • Nachspeicherheizung mit Asbestinhalt,
  • Feuchtigkeit in Räumen und Keller,
  • kein Garten,
  • Wohnort, wegen wiederholten Beschädigungen am Auto
  • Wohnort, wegen Belästigungen oder Problemen in der Wohngegend,
  • hoher Ausländeranteil in der Schule,
  • Lärmbelästigung durch Nachbarn usw.

Normale Gründe der Verkaufspreisreduzierung können zum Beispiel folgende Punkte sein:

  • das Badezimmer ist veraltet,
  • die Heizung ist älter, und muss bald erneuert werden,
  • die Hauptstraße ist gut hörbar,
  • keine Einbauküche und Markise ist vorhanden,
  • teilweise sind Fenster nur mit Einfachglas versehen,
  • keine Isolierung im Dachgeschoss,
  • feuchte Stellen im Keller,
  • teilweise sind noch Bleirohre vorhanden,
  • die Verteilung der Elektrik ist älter,
  • Schule und Kindergarten sind weit entfernt,
  • unordentliche Nachbarn,
  • dunkle Räume, wenige Zimmer,
  • Dachgeschoss ist nicht ausgebaut,
  • fehlender PKW Parkplatz,
  • kein Garten, nur Hofgarten
  • Außenwände haben sichtbare Risse,
  • 3. Obergeschoss ohne Fahrstuhl,
  • usw.

Hilfe bei der Begehung, Bewertung und Verhandlung: Hier finden Sie einen Immobiliengutachter

Seinen Sie jedoch mit der Aufzählung der Negativmerkmale nicht zu großzügig. Die Immobilie sollte nicht schlecht geredet werden. Sonst bekommt der Verkäufer schnell den Eindruck, Sie wollen nur den Kaufpreis drücken und blockt die Verhandlung ab. Weiterhin sollten nur Merkmale erwähnt werden, die tatsächlich auch fehlen oder renovierungsbedürftig sind. Gerade bei Schönheitsreparaturen, wie z.B. ein beiges oder braunes Badezimmer, gehen die Meinungen häufig weit auseinander. Der Zeitpunkt der Geldübergabe ist ein weiterer nützlicher Verhandlungspunkt.

Hat der Verkäufer es eilig zu verkaufen? Möchte er schnell sein Geld? Hat er bereits gekauft und wohnt in der Altimmobilie nicht mehr?

Bei einem bestimmten Kaufpreis bekommt der Verkäufer zum schnellst möglichen Zeitpunkt sein Geld. Unter Umständen sogar mit einem Vorschuss des Kaufpreises. – jedoch nur mit grundbuchlicher Sicherheit-. siehe im Lexikon „Auflassungsvormerkung“

Auch das Entrümpeln und saubermachen der Immobilie hilft häufig sehr viel. Bei älteren Menschen, ist das leer räumen des Hauses und das entsorgen der Möbel mit erheblichem Aufwand verbunden. Bei einem bestimmten Verkaufspreis übernehmen Sie gerne diese Aufgabe.

4. Ergebnis, weiteres Verbleiben

Am Ende des Gespräches sollte immer das weitere Verbleiben vereinbart werden. Selbst bei hohen preislichen Differenzen ist ein näherkommen zu einem späteren Zeitpunkt immer noch möglich. Vereinbaren Sie, als Käufer, den Verkäufer in bestimmten Abständen anrufen zu dürfen, um sich nach dem Sachstand des Verkaufes zu informieren. Dies signalisiert Interesse. Der Eigentümer wird sicher nach vergeblichen Verkaufsbemühungen, nach einiger Zeit, auf Ihr Angebot eher eingehen. Bei einer Einigung steht der Terminvereinbarung beim Notar nichts mehr im Wege. Der Zeitpunkt der Schlüssel- und Geldübergabe sollte noch geregelt werden.

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Tipps beim Immobilienkauf: www.Immobilienkaufberater.de