Außen:
- Zeigt die Fassade Risse im Putz oder bröckelt dieser gar ab?
- Ist das Dach in Ordnung? Fehlen Ziegel?
- Sind Regenrinnen und Fallrohre in einem guten Zustand oder sind sie undicht?
- Gibt es feuchte Stellen am Mauerwerk?
- In welchem Zustand sind Fenster und Rollläden? Sind sie frisch gestrichen oder platzt die alte Farbe ab?
- Welchen Eindruck machen die Außenanlagen? Sind hohe Bäume auf dem Grundstück, die eventuell zu nahe an der Grenze stehen und die Sie fällen lassen müssten?
- Ist die Haustür in Ordnung oder schließt sie schlecht? Ist der Türschließer in Ordnung?
Gutachter vor dem Hauskauf: www.der-Hausinspektor.de
Innen:
- Achten Sie beim hereinkommen auf den Geruch. Riecht es angenehm oder modrig? Haben Sie den Eindruck, dass es verdächtig deutlich nach Raumparfum riecht, um andere Gerüche zu überdecken?
- In welchem Zustand sind Wand- und Bodenbeläge? Sind Sie abgewohnt oder machen sie den Eindruck, als ob sie in regelmäßigen Abständen erneuert werden? Ob die normalen Renovierungsintervalle eingehalten werden, sagt viel über den Pflegezustand des gesamten Hauses aus.
- Sind die Treppen breit genug und gut zu begehen?
- Welche Fenster mit welcher Verglasung sind eingesetzt? Zeigt sich Kondenswasser oder gibt es blinde Stellen zwischen zwei Scheiben?
- Gibt es feuchte Stellen? Kritische Stellen sind oft Fensterlaibungen, Erker und Balkonanschlüsse.
- In welchem Zustand ist der Keller? Hat er ein gesundes Kellerklima oder riecht es nach Schimmel?
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Grundsätzlich gilt: versuchen Sie möglichst kritisch zu bleiben und lassen Sie sich auch ungewöhnliche Stellen zeigen, z.B. werfen Sie einen Blick in den Abstellraum, unter die Spüle und in den Heizungsraum. Ein gut geführter Haushalt hat an keiner Stelle etwas zu befürchten, zumal Hausbesichtigungen ja nicht aus heiterem Himmel kommen.
Lassen Sie sich auch gleich beim ersten Termin den Energieausweis für das Gebäude vorlegen. Er gibt wichtige Hinweise zum Energieverbrauch bzw. Energiebedarf des Gebäudes und enthält außerdem Angaben zu den Baujahren der eingesetzten Haustechnik und zu empfehlenswerten Modernisierungsmaßnahmen. So erhalten Sie einen relativ guten Überblick darüber, welche Sanierungsmaßnahmen in nächster Zeit anstehen und einen ersten Anhaltspunkt zu den zu erwartenden Nebenkosten. Außerdem lassen sich anhand der Energieausweise verschiedene Objekte besser und objektiver miteinander vergleichen. Notieren Sie sich deshalb auch die wichtigsten Angaben, z.B. den Endenergiebedarf und dringend erforderliche Modernisierungen (z.B. Heizungsanlage Baujahr 1985). Liegt der Energieausweis nicht vor und kommt das Objekt generell für Sie in Frage, bestehen Sie unbedingt darauf, dass er beim nächsten Termin vorgelegt wird. Werden Sie misstrauisch, wenn man Ihnen dies nicht zusichern möchte. Der Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen und es gibt bei einem Haus, das einigermaßen sachgemäß gewartet und in den notwendigen Abständen modernisiert wurde auch keinen vernünftigen Grund, ihn nicht ausstellen zu lassen.
Nachdem Sie alle Erstbesichtigungen hinter sich gebracht haben, ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Welche Objekte kommen in die engere Wahl? Wo sind noch Fragen offen? Welches der Objekte ist der absolute Top-Favorit? Wenn Sie sich unsicher sind, auf welches der Objekte Sie nun Ihre Energie konzentrieren wollen, erstellen Sie eine Liste mit Plus- und Minuspunkten für die einzelnen Objekte. So kristallisiert sich am ehesten das Spitzenobjekt heraus. Vereinbaren Sie nun einen zweiten Termin, zu dem Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen sollten. Dieser erkennt Baumängel, die Ihnen als Laien vielleicht verborgen geblieben sind. Er kann Sie vor einem teuren Fehlkauf bewahren. Außerdem kann er Ihnen recht genau sagen, welche Modernisierungsmaßnahmen dringend anstehen und mit welchen Investitionskosten Sie dabei rechnen müssen. Begehen Sie mehrere in Frage kommende Objekte mit dem Gutachter, kann das Ihre Favoritenliste noch einmal gründlich umsortieren.
Haben Sie sich endgültig für ein Objekt entschieden, sollten Sie vor dem Kauf unbedingt noch zwei Informationen einholen: Sie sollten einen Blick ins Grundbuch und ins Baulastenverzeichnis werfen. Im Grundbucheintrag steht, wem das Grundstück gehört und ob es noch mit einer Grundschuld belastet ist. Außerdem sind eventuell Grunddienstbarkeiten eingetragen, z.B. kann festgelegt sein, dass der Nachbar über das Grundstück fahren darf, um auf sein eigenes Grundstück zu gelangen. Das Baulastenverzeichnis enthält öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstückeigentümers, z.B. kann hier festgelegt sein, dass man auf dem eigenen Grundstück Abstandsflächen des Nachbarn zu dulden hat. Solche Verpflichtungen sind für eventuelle An- und Umbauten relevant.
Wenn alle offenen Punkte geklärt sind und der Gutachter auch grünes Licht für die Bausubstanz gegeben hat, steht dem neuen Leben im Altbau nichts mehr entgegen.