Hauskauf Tipps
Hauskauf Tipps
zurück zum Teil 1: Hauskauf Tipps Teil 1
4. Der Preis
Sollten Sie Ihre passende Immobilie gefunden haben, steht die Preiseinigung mit dem Verkäufer an der Reihe.
Immobiliengutachter beraten beim Kauf: www.der-Hausinspektor.de (Link-Tipp!)
Nicht nur in arabischen Ländern ist das Verhandeln von Preisen normal. Gerade bei solch hohen Kaufpreisen ist ein Verhandeln durchaus legitim und nicht ungewöhnlich. Preisnachlässe von bis zu 5 % sind keine Seltenheit. Versuchen Sie im Kaufpreis Extras mit zu erwerben. Im Kaufpreis können z.B.
- Einbauküche mit E-Geräte,
- Gartenhaus,
- Garage oder Tiefgaragenstellplatz,
- eine Renovierung seitens des Verkäufers,
- Mobiliar,
- Kamin oder Kaminofen,
- Markise,
- besondere Beleuchtung,
- Videoanlage,
- Telefonanlage
enthalten sein. Rollläden, Armaturen im Bad, feste Einbauschränke, Lichtschalter, Pflanzen im Garten, Alarmanlage, feststehendes Gartenhaus sind auf jeden Fall im Kaufpreis enthalten. Außer der Eigentümer informiert Sie bei der Besichtigung über die Mitnahme bestimmter Einbauten.
Übrigens: Sollten Sie ein Haus erwerben wollen, bei dem der Kaufpreis bis auf wenige Mark nicht Ihren Vorstellungen entspricht, ist es nicht sinnvoll den Kauf daran scheitern zu lassen. Denn, Sie wohnen in der Regel mehrere Jahre in einer Immobilie die Ihren Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird und Sie sich wohl fühlen werden.
Wichtig:
Sehen Sie auf jeden Fall das Baulastenverzeichnis des Hausgrundstückes ein. Das Baulastenverzeichnis wird bei der Stadt geführt. Dort sind z.B Grenzbaurechte, Überwegungsrechte oder Baurechte des Nachbarn auf dem Grundstück eingetragen.
5. Kosten beim Kauf einer Immobilie
Beim Kauf einer Immobilie sind vom Käufer folgende Kosten zu bezahlen.
Kaufpreis der Immobilie
Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises bzw. siehe untenstehenden Tipp.
Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises, jedoch meist in den Notarkosten enthalten.
Finanzierungskosten ca. 1% des Kaufpreises
ggf. Maklergebühren von 3 - 6,9% des Kaufpreises, je nach Region unterschiedlich
ggf. Genehmigung des Verwalters 0,2% des Kaufpreises
Die Kaufnebenkosten sind innerhalb 2-4 Wochen zu bezahlen. Der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und die Lieferung der Immobilie wird mit dem Verkäufer im Kaufvertrag vereinbart. siehe Tipp ”Die Übergabe”
Tipp:
Sind im Kaufpreis bestimmte Einbauten wie. z.B. Einbauküche, nicht verklebte Teppichböden oder Möbel enthalten, ist auf diese Einbauten keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Im Kaufvertrag müssen diese Gegenstände aufgeführt und mit einem Preis versehen sein. So wird das Finanzamt nur auf den Haus- und Grundstücksanteil die Grunderwerbsteuer berechnen.
6. Wohnfläche, Grundstücksgröße, Lageplan
Die Wohnfläche ist eigentlich ein weniger wichtiger Entscheidungsgrund. Denn Sie haben ja das Haus gesehen und fanden die Räume groß genug. Aber: Der Eigentümer erzählt Ihnen von diesem schönen ausgebauten Dachgeschoss, es habe eine Größe von 25 m². Das Haus hat somit eine Gesamtwohnfläche von 100 m². Er verlangt aber auch den Preis für 100 m². Beim Wiederverkauf oder auch bei der Vermietung verlangen Sie auch einen Preis für 100 m². Aber ein Interessent stellt fest das Dachgeschoss hat gar keine 25 m² sondern, ist nur Nutzfläche. Dieses Haus mit effektiv 75 m² werden Sie für den vormals bezahlten Preis nie mehr los.
Hauskauf Beratung: Immobiliengutachter (Link-Tipp)
7. Wie wird die Wohnfläche richtig berechnet?
Gemessen werden die Abstände zwischen den ”nackten” Wänden - d.h. Scheuerleisten, Wandbekleidungen, Heizkörper, auch Öfen werden dabei ignoriert. Abgezogen werden lediglich Pfeiler im Raum sowie Schornsteine und andere Mauervorsprünge, wenn sie mehr als 0,1 Quadratmeter Grundfläche haben (zum Beispiel: Schornsteinvorsprung 1,00 m x 0,12 m = 0,12 qm oder 0,60 m x 0,20 m = 0,12 qm). Hinzugerechnet werden aber Fenster- und Wandnischen, wenn sie mehr als 0,13 m tief sind, bzw. Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,5 Quadratmeter haben. Die Grundflächen der Türnischen sind nicht hinzuzurechnen. Voll anzurechnen sind Flächen dann, wenn die darüber liegende lichte Höhe mindestens zwei Meter beträgt. Die Grundfläche von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden nur zur Hälfte angerechnet, beispielsweise in Nischen von Dachschrägen. Diese 50-Prozent-Regel gilt auch für Wintergärten, die sich für gewöhnlich nicht heizen lassen. Nicht als Wohnfläche berechnet werden Räume oder Raumteile mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter.
Sonderfälle sind Balkone, Loggien und Dachgärten: Sie dürfen zur Ermittlung der Wohnfläche bis zur Hälfte angerechnet werden. Eine Terrasse kann bis maximal zur Hälfte in die Wohnfläche einbezogen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sie ausreichend gegen Sicht von außen geschützt ist.
Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von:
1. Zubehörräume; Als solche kommen in Betracht: Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen (Holzlager), Garagen und ähnliche Räume;
2. Wirtschaftsräume; Als solche kommen in Betracht: Futterküchen, Vorratsräume, Backstuben, Räucherkammern, Ställe, Scheunen, Abstellräume und ähnliche Räume;
3. Räume, die den nach ihrer Nutzung zu stehenden Anforderungen des Bauordnungsrechtes nicht genügen;
4. Geschäftsräume.
zurück zu Hauskauf Teil 1: Lage, Zustand, Aufteilung
Weitere Informationen finden Sie hier: Was ist Erbpacht?
Erfahrungsbericht zum Thema Resthofkauf
Neues Forum für Fragen: Immobilien-Forum
Hauskauf Beratung: Immobiliengutachter
Tipps beim Immobilienkauf: www.Immobilienkaufberater.de
Copyright 2009 by Immobilienkauftipps.de Haus kaufen Tipps - über Preise, Kosten, Lage und Wohnfläche beim Hauskauf
