Bauen mit dem Architekten
Bauen mit dem eigenen Architekten
Die klassischste Form des Bauens ist sicherlich der Gang zum Architekten. Er plant ein Haus, das perfekt auf Ihre individuellen Bedürfnisse passt. Sie bekommen also im Unterschied zum Haus vom Bauträger oder Fertighausanbieter kein Haus von der Stange. Ein selbständiger Architekt ist der Sachwalter des Bauherren. Ihre Bedürfnisse stehen für ihn im Vordergrund und er vertritt ausnahmslos Ihre Interessen gegenüber Behörden und Firmen. Achten Sie darauf, dass Sie wirklich einen selbständigen und unabhängigen Architekten beauftragen. Architekten, die für eine Hausbaufirma oder einen Bauunternehmer arbeiten, sind nicht unabhängig, sie werden im Zweifelsfall die Interessen ihres Arbeitgebers vertreten.
Das Honorar des Architekten richtet sich nach der "Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure", kurz HOAI. Es gibt also kaum Spielraum für
Preisverhandlungen. Die Arbeit des Architekten gliedert sich in
insgesamt neun Leistungsphasen, für die jeweils ein bestimmter
Prozentsatz des Honorars fällig wird. Grundsätzlich kann man davon
ausgehen, dass das Honorar des Architekten bei Beauftragung aller
Leistungsphasen etwa 16% der Hauskosten ausmacht.
Bei einer Komplettbeauftragung haben Sie während der Bauphase und
darüber hinaus einen Ansprechpartner, der sich um jede Kleinigkeit
kümmert. Aber Sie müssen sich auch über vieles selbst Gedanken machen.
Da Sie kein bereits fertig geplantes Haus bauen, kommt es darauf an,
dass Sie sich über Ihre Wünsche klar sind. Wieviel Wohnfläche möchten
Sie? Welche Räume sind Ihnen wichtig? Wie sollten sie angeordnet sein?
Welche Baumaterialien sind Ihnen sympathisch? Die Liste ließe sich
endlos forsetzen. Ein guter Architekt wird am Anfang der Zusammenarbeit
versuchen, diese Wünsche herauszufinden und sie dann in einen
entsprechenden Hausentwurf umzusetzen. Es ist ganz normal, dass mehrere
Entwürfe notwendig sind, bevor alles stimmt. Manchmal lässt sich die
gewünschte Dachform oder -farbe nicht mit dem Bebauungsplan in Einklang
bringen. Manchmal passt die Vorstellung von der Wohnfläche nicht mit dem
Kostenrahmen zusammen. Am Ende sollte ein genehmigungsfähiger Entwurf
stehen, der Ihre Wohnwünsche und Ihre finanziellen Möglichkeiten
möglichst ideal vereinigt.
Nach dem genehmigten Bauantrag beginnt die Realisierung Ihres
Architektenhauses. Der Architekt erarbeitet die notwendigen Detailpläne
und erstellt auf dieser Grundlage Leistungsverzeichnisse für die
ausführenden Gewerke. Sie bilden die Grundlage für die Ausschreibungen
und die spätere Vergabe. Der Architekt unterstützt Sie bei den
Verhandlungen, Vertragspartner der Handwerker sind jedoch Sie als
Bauherr. Erst nachdem alle Angebote da sind, steht ziemlich genau fest,
was das Bauwerk kosten wird. Sie haben jetzt noch die Gelegenheit,
gegenzusteuern, falls Arbeiten deutlich teurer als kalkuliert ausfallen.
Zum Beispiel, indem Sie günstigere Bodenbeläge wählen oder Teile des
Innenausbaus in Eigenleistung machen.
Während der Bauzeit kümmert sich der Architekt um die Koordinierung der
einzelnen Arbeiten, überwacht den Baufortschritt und übernimmt die
Bauleitung, sofern Sie diese nicht an einen anderen Bauleiter vergeben
haben. Der Architekt prüft auch die Rechnungen der Gewerke und gibt
diese zur Bezahlung durch den Bauherrn frei, wenn sie in Ordnung sind.
Dadurch wird vermieden, dass Sie für Leistungen zahlen, die noch nicht
erbracht wurden oder nicht zur Ausführung gekommen sind.
Die Leistungen der Handwerker abnehmen müssen zwar Sie als Bauherr, es
empfiehlt sich aber, zu vereinbaren, dass eine förmliche Abnahme nur mit
dem Architekt erfolgen darf. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie nicht
durch eine unbedachte Bemerkung eine Leistung abnehmen, die nicht
mängelfrei erbracht wurde.
Wenn das Haus fertig ist, alle Arbeiten abgenommen wurden und alle
Mängel beseitigt sind, laufen die einzelnen Gewährleistungsfristen. Bei
einer Komplettbeauftragung übernimmt der Architekt auch die Überwachung
dieser Phase und gibt zu den entsprechenden Fristen
Sicherheitsleistungen frei. Treten während der Gewährleistung Bauschäden
auf, dokumentiert er sie und sorgt für Abhilfe.
