Ummelden bei Umzug

Im allgemeinen Umzugsstress gerät leicht in Vergessenheit, wo überall die neue Adresse angegeben werden muss. Bevor es ärgerlich oder in manchen Fällen sogar teuer wird, empfiehlt es sich, eine Checkliste aufzustellen, wer wann und wie über den Umzug informiert werden muss. Zum Glück lässt sich im Zeitalter des Internet vieles online erledigen. Anderes geht zumindest auf dem Postweg. Lediglich ein paar Ämtergänge sind nach wie vor persönlich zu erledigen. Neben allen offiziellen Stellen, bei denen Ihr Umzug bekannt gegeben werden muss, sollten Sie auf jeden Fall Freunde und Bekannte nicht vergessen. Postkarten mit einem Motiv vom neuen Zuhause sind eine gute Möglichkeit, die neue Adresse bekannt zu geben. Vielleicht ruft Sie ein solches Lebenszeichen auch bei Leuten in Erinnerung, zu denen der Kontakt über die Jahre ohne eigentlichen Grund eingeschlafen ist und es lassen sich Freundschaften erneuern.

Post ummelden

Sobald der Umzugstermin feststeht, sollten Sie einen Nachsendeauftrag in die Wege leiten. Sie riskieren sonst, dass Post als „Empfänger unbekannt verzogen“ an den Absender zurückgeht oder Sie noch ein paar Mal Ihre Post beim ehemaligen Vermieter abholen müssen. Um einen Nachsendeantrag zu stellen, müssen Sie in einer Postfiliale oder direkt online unter https://www.efiliale.de/efiliale/nachsenden-lagern/nachsendeservice.jsp einen sogenannten Nachsendeservice kaufen. Er kostet derzeit (Januar 2011) für 6 Monate 15,20 €, für 12 Monate 25,20 €. Im Paket mit dem Nachsendeservice ist ein Formular enthalten, in das Sie die neue Adresse eintragen und welches Sie dann an die Deutsche Post schicken. Sie erhalten dann alle Ihre Sendungen ab dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt an die neue Adresse. Sie können darüber hinaus entscheiden, ob Sie wünschen, dass die Deutsche Post Ihre Adressänderung Dritten mitteilt. Dies spart zum Beispiel dann viel Arbeit, wenn Sie Zeitschriften im Abonnement beziehen. Sie müssen nicht mehr jedem Verlag die neue Adresse selbst mitteilen, das Abo läuft problemlos weiter. Die Post braucht etwa 5 Werktage, um den Nachsendeauftrag zu bearbeiten. Der Antrag muss dementsprechend spätestens 5 Tage vor dem Umzugstermin dort eingegangen sein, wenn die Nachsendung zuverlässig funktionieren soll. Es empfiehlt sich aber, den Auftrag bereits zwei bis drei Wochen vorher in die Wege zu leiten, damit er nicht doch im allgemeinen Umzugsstress noch vergessen wird.

Falls Sie eine DHL-Packstation für den Versand und Empfang von Paketen nutzen, brauchen Sie diese nicht umzumelden. Sie sollten sich aber rechtzeitig nach einer günstig gelegenen Packstation in Ihrer neuen Umgebung umsehen.

Telefon und Internet ummelden

Hier können Sie direkt bei der Telekom ummelden:

Telefon und Internet sollten ebenfalls so früh wie möglich umgemeldet werden. Dies geht direkt online auf der Website des jeweiligen Anbieters, zum Beispiel unter http://www.telekom.de/ für den Anbieter Telekom. Hier können Sie auch überprüfen, ob und in welcher Geschwindigkeit an Ihrem zukünftigen Anschluss DSL verfügbar sein wird.
Wie unverzichtbar diese Medien in der heutigen Zeit geworden sind, wird uns erst klar, wenn sie plötzlich nicht funktionieren. Ein Umzug ist, was das angeht, eine heikle Angelegenheit. Zwar ist das Ummelden eines Telefonanschlusses eigentlich keine große Sache und funktioniert in den meisten Fällen problemlos, doch wenn etwas schief geht, kann das weitreichende Folgen haben. Melden Sie deshalb Ihren Telefonanschluss sofort um, wenn der Umzugstermin fest steht. Gerade in Neubaugebieten werden die Telefonanbieter erst aktiv, wenn ein tatsächlicher Bedarf vorliegt, d.h. wenn ein Antrag auf Neuanschluss vorliegt. Dann kann es noch Wochen dauern, ehe ein Telefonanschluss zur Verfügung steht. Bis ISDN oder DSL zur Verfügung stehen, kann es in ungünstigen Fällen Monate dauern. Wenn Sie beruflich oder familiär auf Telefon und Internet angewiesen sind, sollten Sie deshalb vorsorgen. Erkundigen Sie sich bei Ihren zukünftigen Nachbarn, wie es bei ihnen mit dem Neuanschluss geklappt hat. Eine Lösung für die Übergangszeit kann ein nahe gelegenes Internetcafé oder ein UMTS-Stick sein.

Unproblematischer ist naturgemäß der Umzug mit Ihrem Mobiltelefon. Allerdings sollten Sie trotzdem daran denken, Ihrem Mobilfunkanbieter die neue Adresse mitzuteilen, damit Rechnungen und wichtige Informationen wie gewohnt ankommen.

Fernsehen ummelden

Meist möchte man gleich am ersten Abend auch das Fernsehen wieder zur Verfügung haben. Dementsprechend muss der Umzug im Vorfeld angemeldet werden. Wenn Sie einen Anschluss bei der Telekom haben, können Sie ihn gleich mit Telefon und Internet ummelden. Bei Kabelanbietern steht hingegen oft ein Wechsel an. Erkundigen Sie sich, welcher Kabelanbieter Ihr künftiges Zuhause beliefert und melden Sie ihm den Einzugstermin möglichst frühzeitig. Die meisten Kabelanbieter bieten gleichzeitig auch Telefon und Internet an. Hier kann sich ein Preisvergleich mit dem bisherigen Telefonanbieter lohnen.

Hatten Sie bisher Satellitenempfang, prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie am neuen Standort eine Satellitenschüssel anbringen dürfen, ob es gegebenenfalls Auflagen gibt (Zahl der Schüsseln, Ort der Aufstellung, Farbe der Schüssel,…) und ob Sie ausreichend Empfang haben. Wenn Sie bisher DVB-T genutzt haben, prüfen Sie, ob am neuen Standort für Ihre Bedürfnisse ausreichend viele Programme empfangen werden können.

Strom und Gas ummelden

Möglichst Frühzeitig sollten Sie sich um Ihren künftigen Strom- und Gasanbieter kümmern. Zwar ist in vielen Fällen ein Verbleib beim bisherigen Anbieter durchaus möglich, allerdings haben Sie bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht und es lohnt sich auf jeden Fall, die Strom- und Gaspreise zu vergleichen. Im Internet gibt es zahlreiche Vergleichsrechner,

z.B.
http://www.verivox.de/
http://www.check24.de/strom-gas/
http://www.tarifvergleich.de/energievergleiche/

Viele Energiekonzerne bieten einen Neukundenbonus an und Sie können die Angebote nach Ihren Bedürfnissen filtern, z.B. sich nur Ökostromtarife anzeigen lassen. Je nachdem, ob Sie viel oder wenig Energie verbrauchen, können unterschiedliche Tarife für Sie günstig sein. Deshalb sollten Sie Ihren Bedarf möglichst realistisch einschätzen. Ihren voraussichtlichen künftigen Bedarf an Strom und Gas kalkulieren Sie am besten, in dem Sie sich Ihre Jahresabrechnungen der letzten Jahre einmal vornehmen und einen Mittelwert aus den letzten drei Jahren bilden. Allerdings sollten Sie geänderte Lebensumstände in Betracht ziehen: ziehen Sie in eine größere Wohnung oder gar von einer Wohnung in ein Haus, wird Ihr Gasverbrauch höher ausfallen als bisher. Ziehen Sie in ein energetisch saniertes Haus kann er hingegen deutlich sinken. Ersetzen Sie bei Ihrem Umzug alte Küchengeräte durch neue, werden Sie weniger Strom verbrauchen. Ziehen Sie allerdings um, weil Nachwuchs erwartet wird, wird Ihr Stromverbrauch steigen.

Ziehen Sie in einen Neubau, bekommen Sie Ihren Strom in der Regel zunächst vom Grundversorger der Region. Sobald Sie von ihm eine Rechnung mit Kundennummer erhalten, können Sie sich nach einem anderen Energieversorger umsehen.

Zeitungen und Zeitschriften ummelden

Zeitungen und Zeitschriften sollten pünktlich zum Umzugstermin umgemeldet werden. Wenn Sie in eine andere Region umziehen, werden Sie in der Regel das alte Abonnement kündigen und eine neue Zeitung bestellen. Dies ist inzwischen in den meisten Fällen online möglich, in einigen Fällen muss ein Formular ausgedruckt und unterschrieben an den Verlag gesendet werden.

Wenn Sie den Nachsendeservice der Deutschen Post nutzen, können Sie veranlassen, dass diese den Verlagen Ihrer abonnierten Zeitschriften Ihre Adressänderung ohne Mehrkosten mitteilt.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob es in Ihrer neuen Gemeinde oder in Ihrem Stadtteil ein Gemeindeblatt gibt. Hier werden wichtige Termine und Informationen veröffentlicht und gerade am Anfang kann ein Abonnement das Einleben am neuen Ort erleichtern.

Melden beim Einwohnermeldeamt

Der wichtigste Gang direkt nach dem Einzug ist der Gang zum Einwohnermeldeamt. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht für jeden Bundesbürger, d.h. er muss spätestens eine Woche nach seinem Umzug seinen Wohnungswechsel bei den zuständigen Behörden angezeigt haben. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann unter Umständen ein Bußgeld drohen. Allerdings ist das Verfahren in den letzten Jahren deutlich vereinfacht worden. So ist es zum Beispiel nicht mehr nötig, eine Kopie des Mietvertrags vorzulegen. Es genügt die Vorlage eines gültigen Personalausweises und ein ausgefüllter Meldebogen. Diesen Meldebogen stellen die meisten Gemeinden inzwischen online zur Verfügung, so dass Sie ihn bereits zu Hause ausfüllen können.

Einige Gemeinden akzeptieren sogar, wenn Sie den ausgefüllten Meldebogen zusammen mit einer Kopie des Personalausweises per Post schicken. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, sollten Sie jedoch unbedingt vorher telefonisch abklären. Ein Gang zum zuständigen Meldeamt bleibt Ihnen dennoch nicht erspart. Denn die Adressänderung muss auf jeden Fall auf dem Personalausweis vermerkt werden, und das geht nur vor Ort. Sie können aber durch den Postweg die Meldefrist wahren und die Eintragung auf dem Personalausweis zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen lassen.

Übrigens kann das Ummelden ein Familienmitglied für alle übernehmen. Voraussetzung ist, dass das Familienmitglied über 18 ist. Außerdem muss es die Personalausweise der anderen Familienmitglieder dabei haben. Auch eine dritte Person kann die Anmeldung übernehmen, dann ist allerdings eine Vollmacht erforderlich.

Weitere Informationen: http://www.meldeaemter.de/

KfZ ummelden

Wenn Sie umziehen, müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Selbst wenn Sie innerhalb des gleichen Landkreises umziehen, müssen Sie zur Zulassungsstelle. Hier gibt es noch keine Möglichkeit, das Verfahren zumindest in Teilen online abzuwickeln, Sie müssen persönlich zur Zulassungsstelle. Allerdings gibt es einige Tipps, wie Sie zumindest etwas Zeit sparen können:

1. Alle Unterlagen mitnehmen

Um ein Fahrzeug umzumelden, müssen die Unterlagen komplett sein. Zur Ummeldung Ihres Autos oder eines sonstigen Fahrzeugs benötigen Sie:

  • die alten Nummerntafeln/Nummernschilder/Kennzeichen
  • Kfz-Brief
  • Kfz-Schein
  • HU- und AU-Bericht (TÜV)
  • Versicherungsdoppelkarte (grüne Karte) bzw. den europäisch einheitlichen Versicherungscode
  • Personalausweis

Wenn Sie sich durch einen Dritten vertreten lassen, benötigt dieser eine Vollmacht.

2. Vorab informieren

Rufen Sie vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle an und informieren Sie sich über den Ablauf. Einige Zulassungsstellen bieten Terminvereinbarungen an, so dass Sie besser planen können und nicht so lange warten müssen. Die Zulassungsstelle informiert Sie auch noch einmal über die erforderlichen Unterlagen. Von gewiefte SachbearbeiterInnen erhalten Sie unter Umständen auch Tipps zu wenig besuchten Zeiten in deren Amt.

Wenn Sie Besitzer eines Sonderfahrzeugs wie Wohnwagen, Oldtimer oder Anhänger sind, frage Sie nach, ob Sie diese auf der gleichen Zulassungsstelle zulassen können. Oft kann man Autos und Motorräder zwar im Bürgerdienst des Stadtteils zulassen, muss für die Sonderfahrzeuge aber zur Hauptzulassungsstelle.

3. Effizient planen

Der Gang zur Zulassungsstelle kostet in der Regel Zeit. Mit einer geschickten Planung können Sie aber ein wenig gegensteuern. Viele Menschen glauben, Zeit zu sparen, wenn Sie gleich zu Beginn der Öffnungszeiten auf der Zulassungsstelle sind. Diese Idee ist jedoch nicht neu, dementsprechend lang sind oft die Schlangen in den frühen Morgenstunden. Rufen Sie lieber vorab auf der Zulassungsstelle an und fragen Sie nach den Stoßzeiten. Auch Autohändler und Reparaturbetriebe haben oft Tipps, wann es auf der spezifischen Zulassungsstelle etwas gemächlicher zugeht.

Die Parkplatzsuche kann länger dauern, als das eigentliche Zulassungsverfahren. Erwägen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und nur die Kennzeichen mitzunehmen.

Nehmen Sie sich einen Tag frei. Zur Mittagszeit und nach Feierabend sind die Zulassungsstellen mit Sicherheit überlastet.

Den Führerschein selbst müssen Sie übrigens nicht ummelden. Er bleibt nach aktueller Rechtsprechung ein Leben lang gültig. Sollten Sie allerdings öfter im Ausland unterwegs sein, empfiehlt es sich trotzdem, seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein umzutauschen. Ein Wohnungswechsel ist eine günstige Gelegenheit dazu. Zuständig ist die jeweilige Führerscheinstelle.

Versicherungen ummelden

Ein Umzug ist die ideale Gelegenheit, einmal die Versicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Welche benötigen Sie wirklich und welche weiteren Versicherungen wären sinnvoll? Oft bleibt man aus Bequemlichkeit jahrelang bei der gleichen Versicherung, obwohl andere Versicherungen längst günstiger wären oder besser Leistungen anzubieten haben. In vielen Fällen wird es ohnehin notwendig sein, die Versicherungen nach dem Umzug zu ändern, weil sich die Lebensumstände entsprechend mit verändern. Dies gilt z.B. für die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung.

Wieder bietet das Internet zahlreiche Vergleichsrechner, z.B.

http://www.versicherungen.de/
http://www.check24.de/
http://www.versicherungsvergleich.org/

Gerade bei einem solch komplexen Thema wie Versicherungen ist es jedoch ratsam, eine Fachperson hinzuzuziehen. Ein guter Tipp sind hier Versicherungsmakler. Sie arbeiten im Gegensatz zu Versicherungsvertretern unabhängig von einzelnen Versicherungen. Sie analysieren Ihre Lebenssituation und empfehlen dann die entsprechend passenden Versicherungen. Dabei kommt ihnen neben ihrer oft langjährigen Erfahrung in der Versicherungsbranche ihre Kenntnis über das Verhalten der einzelnen Versicherungsunternehmen bei der Schadensregulierung zu Gute. So kommt es, dass der Makler Ihnen am Ende vielleicht nicht die günstigste Versicherung empfiehlt, sondern diejenige, die die beste Leistung und den besten Service bietet. Das können Sie aus einem reinen Versicherungsvergleich nicht selbst herauslesen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeit von Versicherungsmaklern:
http://www.vdvm.de/

GEZ ummelden

Nicht vergessen sollten Sie das Ummelden bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für die Rundfunk- und Fernsehgebühren. Dies ist eine lästige Pflicht, die sich aber zum Glück online unter http://www.gez.de/ erledigen lässt.

Unter Umständen haben sich Ihre Lebensverhältnisse ja so verändert, dass Sie weniger Gebühren bezahlen müssen. Ziehen Sie z.B. mit einem Lebenspartner zusammen, muss nur noch ein Partner für die gemeinsam genutzten Geräte zahlen, auch wenn Sie nicht verheiratet sind. Aber Achtung: Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin die Rundfunkgebühren zahlt, Sie aber einen auf sich zugelassenen PKW mit Autoradio besitzen, müssen Sie für dieses Radio Rundfunkgebühren bezahlen. Ausnahme: Wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen, müssen Sie auch in diesem Fall nicht zahlen. Weitere Informationen: http://www.swr.de/unternehmen/rundfunkgebuehren/gebuehrenlexikon/

Müll ummelden

Die Entsorgung ist ein wichtiger Punkt, über den man ungern nachdenkt und den man deshalb oft vergisst. Informieren Sie sich im Vorfeld, wer für die Müllentsorgung am neuen Wohnort zuständig ist. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, kümmert sich der Vermieter darum und Sie können die vorhandene Infrastruktur nutzen. Ziehen Sie in ein Eigenheim, müssen Sie sich um die Bereitstellung der Mülltonnen kümmern. Meist lässt sich auf der Website der Stadt oder der Gemeinde, in die Sie ziehen wollen, feststellen, welche Firma für die Müllentsorgung zuständig ist. Ansonsten schafft ein Anruf im Rathaus Klarheit.

Beim Entsorgungsunternehmen erfahren Sie, welche Tonnen oder Container zwingend benötigt werden, und welche optional sind. Meist können Sie auch die Behältnisgröße wählen. Als Richtwert gilt pro Person ein Volumen von 40 Litern bei einem 14-täglichen Abfuhrrhythmus. Dies kann je nach Lebensumständen stark variieren, deshalb sollten Sie vor dem Umzug Ihre Müllgewohnheiten eine Zeitlang beobachten und versuchsweise schon einmal das System der Mülltrennung in der künftigen Wohnung übernehmen.

Mitgliedschaften ummelden

Sportverein, Golfclub oder Fitnessstudio werden Sie auch im neuen Zuhause wieder nutzen wollen. Deshalb sollten Sie sich nicht nur vorab über entsprechende Angebote in Ihrer neuen Gemeinde informieren, sondern auch Ihre alten Mitgliedschaften rechtzeitig kündigen. Viele Jahreskarten laufen ab einem gewissen Stichtag und eine Kündigung muss spätestens drei Monate vorher eingegangen sein, sonst müssen Sie voll für das Folgejahr zahlen. Viele Vereine unterhalten gute Beziehungen zu Partnervereinen und können Ihnen schon vor Ihrem Umzug Ansprechpartner am neuen Wohnort nennen. Einrichtungen wie Fitnessclubs, die an mehreren Standorten Filialen unterhalten, zeigen sich bei einem Umzug oft kulant und lassen die Mitgliedschaft am neuen Standort weiter laufen. Erkundigen Sie sich gleich in Ihrem alten Club danach.

Aufpassen sollten Sie bei Hobbys, für die ein offizielles Dokument erforderlich ist. Anders als beim Kfz-Führerschein, müssen diese Dokumente bei einem Umzug häufig erneuert werden. Dies gilt z.B. für die Amateurfunklizenz, den Waffenschein oder den Fischereischein (Angelschein), wobei die Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren können. Wenn Sie schon Im Vorfeld Kontakt zum entsprechenden Verein am neuen Wohnort aufnehmen, wird man Ihnen dort nicht nur in diesen bürokratischen Fragen weiter helfen können. Sie haben dadurch auch gleich einen Grund, mit Ihren Vereinskameraden in spe zwanglos in Kontakt zu kommen.